Nachbarschaftsstreit Kein Thema für die Leserseite
Es gibt Fälle, in denen ist der Leserobmann der falsche Ansprechpartner.
Es war ein langer Brief, den ich von einer Leserin aus Halberstadt bekam. „Ich habe schon seit langem Probleme mit meinen Nachbarn“, schrieb sie und schilderte detailliert unter Angabe von Namen und Adresse, welcher Art diese Probleme aus ihrer Sicht sind. Auch dass sie sich schon an etliche Stellen in der Kreisverwaltung gewandt hatte, allerdings vergebens, teilte sie mit und richtete nun einen Hilferuf an die Zeitung.
Die erwartete Hilfe konnte ich indes nicht zusagen. Der Leser-Obmann setzt sich zwar für Leserinnen und Leser ein, die Probleme mit Behörden, Institutionen oder Unternehmen haben. Er darf und wird sich aber nicht in zivilrechtliche Auseinandersetzungen einmischen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es um Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber oder aber um Erbrechts- und Familienrechtsangelegenheiten geht.
Auch Streit mit Nachbarn gehört zu jenen Fällen, in denen der Leser-Obmann nicht aktiv werden darf und stattdessen an eine Rechtsberatung verweist.
Bei Ärger mit dem Nachbarn stellt sich dann zunächst die Frage: Was kann ich tun? Muss ich zum Gericht, zum Anwalt, zur Gemeindeverwaltung, zur Polizei oder zur Schiedsstelle gehen? Wie diese Frage zu beantworten ist, wird dabei immer von dem konkreten Einzelfall abhängen.
Generell gilt jedoch: bei Nachbarschaftsstreit zuerst zur Schiedsstelle. Solche Stellen sind nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in jeder Gemeinde eingerichtet. Dort wird zunächst geklärt, ob der Streitfall überhaupt von der Schiedsstelle verhandelt und gelöst werden kann. Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht zählen im Übrigen nach dem Gesetz zu den obligatorischen Verfahren der Schiedsstelle. Das heißt, dass eine Klageerhebung vor Gericht erst zulässig ist, nachdem die Parteien einen Versuch unternommen haben, die Streitigkeiten vor einer Schiedsstelle gütlich beizulegen.
Allemal besser als Streiten ist freilich, rücksichtsvoll und friedlich mit seinen Nachbarn zu leben. Was ja glücklicherweise auch die Regel ist, so dass Schiedsstelle oder Gericht nicht bemüht werden müssen.