Unwetter Keller unter Wasser: Was nun?
Anhaltende Schauer oder Starkregen überfluten Keller. Was nun? Der wichtigste Rat ist erst mal: Keine Panik und Geduld haben.
Bonn (dpa) l Der Dauerregen macht vielen Hausbesitzern zu schaffen. So reagieren Sie, wenn Ihr Keller unter Wasser steht:
Schritt 1: Absichern.
Der erste Griff gilt nicht dem Putzeimer. Zunächst müssen Hausbesitzer überprüfen, ob der Strom abgestellt ist. Sonst kann ein Kurzschluss im Keller zur tödlichen Gefahr werden. Daher gilt der Rat: Liegt der Stromkasten dort, wo das Wasser ist, besser die Feuerwehr oder den Energieversorger anrufen. Das empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt wurden.
Schritt 2: Auf sinkenden Pegel warten.
Der Schritt fällt schwer: Man darf nicht in jedem Fall sofort das Wasser abpumpen – bei hohen Pegelständen sogar erst, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst kann das die Bodenwanne des Hauses beschädigen, warnt das BBK. Das Bundesumweltministerium ergänzt in seiner Hochwasserfibel als Richtwert: Mit dem Abpumpen kann man beginnen, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus.
Außerdem sollte man die Versicherung umgehend verständigen und das Aufräumen mit dieser besprechen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer übereilt handelt, verliert unter Umständen Versicherungsansprüche.
Schritt 3: Abpumpen und Schlamm entfernen.
Nun sollte es trotzdem schnell gehen: Das Wasser muss baldmöglichst weg, damit sich Holz, Dämmungen und Trockenbau-Elemente nicht vollsaugen, erklärt Werner Weigl, Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurkammer Bau. Trocknet Schlamm, wird er zu einer schweren, festen Masse. Wenn Wasser abfließt, kann man Schlammreste mit sauberem Wasser wegspritzen.
Schritt 4: Schadensliste erstellen.
Ist das Wasser aus dem Keller heraus, sollten Hausbesitzer zuerst eine Schadensliste erstellen und Fotos zur Dokumentation machen, rät die Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann es sogar sein, dass ein Gutachter die Räume ansehen muss, bevor man richtig aktiv werden darf. Hier ist besonders wichtig: Nichts wegwerfen ohne Absprache.
Schritt 5: Aufräumen und Folgeschäden vermeiden
Trotz der Meldepflicht müssen Versicherte dafür sorgen, dass die Schäden nicht noch schlimmer werden. Das bedeutet: Alles, was in der feuchten Umgebung neu oder weiteren Schaden nehmen kann, muss aus den Räumen heraus und trocknen können. Das gilt etwa für Elektrogeräte und Möbel. Den Räumen selbst sollten Hausbesitzer auch so bald wie möglich etwa mit Trocknern aus dem Baumarkt die Feuchtigkeit nehmen. Sie gibt es zum Leihen oder laut Weigl ab 100 bis 150 Euro zum Kaufen. Wer zu lange abwartet, riskiert in der Folge Schimmelschäden. Ob Profis beim Trocknen und anschließenden Renovieren helfen müssen, hängt von der Stärke der Überschwemmung und den Baumaterialien des Hauses ab.