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Kinder brauchen einen eigenen Reisepass

27.06.2012, 03:16

Berlin (rgm) l Kinder benötigen ab sofort bei Auslandsreisen einen eigenes Reisedokument. Die Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind dann ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Regelung gilt für alle Kinder ab Geburt.

Als Reisedokumente für Kinder gelten Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise. Die Entscheidung für ein bestimmtes Reisedokument hängt ganz wesentlich vom Ziel der Reise ab. Ein Kinderreisepass oder Personalausweis genügt für Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen. Manche Länder wie beispielsweise die USA oder einige südosteuropäische Staaten verlangen für die visafreie Einreise demgegenüber einen elektronischen Reisepass. Der Kinderreisepass reicht in diesen Fällen nicht aus.

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, eine Verlängerung beziehungsweise Aktualisierung sechs Euro. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro, ein elektronischer Reisepass 37,50 Euro. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig und kann einmalig um sechs Jahre verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Der Kinderreisepass kann von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt werden. Beim elektronischen Reisepass oder dem Personalausweis sind demgegenüber wegen der zentralen Produktion von der Antragstellung bis zur Abholung von rund drei Wochen einzuplanen.

Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes unter www.auswaertiges-amt.de.