Bundesverfassungsgericht : Klavierspiel stört nicht die Sonntagsruhe
Karlsruhe ( ddp ). Sonntägliches Klavierspiel in der eigenen Wohnung kann nicht ohne weiteres als erhebliche Ruhestörung für die Nachbarschaft eingestuft und mit einem Bußgeld geahndet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Berliners statt, der zu 50 Euro Bußgeld verurteilt worden war, weil seine Tochter an einem Sonntag Klavier übte. Die Tochter spielt jeden Nachmittag etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 in die Tasten griff, rief der Nachbar nach einer halben Stunde die Polizei.
Das zuständige Amtsgericht sah einen Verstoß gegen das Berliner Landes-Immissionsschutzgesetz. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts
könne das Musizieren in der eigenen Wohnung für die Nachbarschaft belästigenden oder ruhestörenden Charakter haben. Im Urteil des Amtsgerichts könne der Bürger aber nicht klar erkennen, wann das Musizieren eine " erhebliche Ruhestörung " darstellt. Das Urteil wurde aufgehoben. Das Amtsgericht muss neu entscheiden. ( AZ : 1 BvR 2717 / 08 – Beschluss vom 17. November 2009 )