Steuererklärung Können Miteigentümer Kosten absetzen?
Mein Neffe wohnt nicht in unserem Haus, ihm gehört aber ein Teil davon. Nun habe ich vergangene Woche in der Volksstimme gelesen, dass man Handwerkerkosten für die Modernisierung und für Reparaturen am eigenen Haus steuerlich absetzen kann. Gilt das auch für Hausbesitzer, die nicht in dem Haus wohnen, denen aber dafür Handwerkerkosten entstanden sind, so wie meinem Neffen ?
Es antwortet Steuerberater Matthias Kruppa, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt : Ihr Neffe ist Miteigentümer der von Ihnen bewohnten Immobilie und damit Teil einer Miteigentümergemeinschaft ( Erbengemeinschaft ). Da der Neffe nicht selbst in dem Haus wohnt, sind die Ausgaben, soweit sie von ihm ganz oder anteilig getragen wurden und eine Rechnung des Handwerkers vorliegt, grundsätzlich beim Neffen gemäß seinem Anteil an der Immobilie als Werbungskosten abzugsfähig. Dieser Werbungskostenabzug erfolgt im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG ) aus der Miteigentümergemeinschaft.
Weil es für den Neffen grundsätzlich, unter den genannten Bedingungen, Werbungskosten sind, ist eine weitere Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ( Handwerkerleistungen ) nach § 35 a Absatz 5 EStG für Ihn ausgeschlossen.
Die Eigentümer, die selbst in einer Immobilie wohnen, haben insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit auch keine Werbungskosten zu diesen Einkünften. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zu gewähren. Ich empfehle bei derartigen Fallgestaltungen immer die Konsultation eines Steuerberaters, der Ihnen hilft, alle Steuerminderungspotenziale zu nutzen und den Fallstricken des Gesetzes zu entgehen.