Kündigung der Kfz-Versicherung weiter möglich
Magdeburg (rgm) l Bei vielen Autofahrern wird die Kfz-Versicherung ab 2013 teurer. Wer den Kündigungsstichtag 30. November 2012 verpasst hat, muss nicht zwangsläufig dem bisherigen Versicherer die Treue halten. Denn sobald der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang verändert, besteht laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das muss innerhalb eines Monats ab Zugang der neuen Beitragsrechnung geltend gemacht werden. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten für einen Wechsel des Versicherers. So besteht auch im Schadenfall oder wenn ein anderes Fahrzeug zugelassen wird, die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Zu beachten ist, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig und nachweislich an den Versicherer gesandt wird und ein nahtloser Versicherungsübergang gewährleistet ist.
Bevor man jedoch von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, sollten neue Angebote mit dem bisherigen Versicherungsschutz verglichen werden. Nicht immer ist der Versicherungsumfang bei neuen Tarifen gleich oder besser. Denn es kommen seit einiger Zeit immer neue Kfz.-Versicherungstarife auf den Markt, die zwar preislich gut aussehen, aber abgespeckte Leistungen beinhalten können. Entscheidend sind die Versicherungsleistungen und die Bedingungen. Denn im Schadenfall soll auch der individuell notwendige Versicherungsschutz gewährleistet sein. Und von Rabatten sollte man sich auch nicht leiten lassen.