Kündigung wegen Anzeige ist rechtens
Düsseldorf (rgm) l Das Landgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt wegen angeblicher Verwahrlosung der Kinder angezeigt hatte. Selbst dann, wenn die Vorwürfe als richtig unterstellt würden, hätte die Hauswirtschafterin unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen (6 Sa 71/12).