Facebook effizient nutzen Listen, Newsfeed, Privatsphäre
Millionen Deutsche nutzen Facebook. Zum Spielen, Chatten - und, um sich darüber zu informieren, was Freunde und Bekannte so treiben. Mit den Einstellungsmöglichkeiten beschäftigen sich die Nutzer dagegen selten.
Hamburg (dpa) l Knapp 30 Millionen Deutsche sind bei Facebook angemeldet. Die wenigsten verwenden aber nützliche Funktionen wie Freundeslisten oder das Aktivitätenprotokoll.
Aktivitätenprotokoll nutzen
Das Aktivitätenprotokoll listet alle Aktionen des Nutzers chronologisch auf. "Es ist nur für die eigene Chronik einsehbar und lässt sich nach bestimmten Aktivitäten filtern", sagt ein Sprecher des Netzwerks. Diese können darüber auch rückgängig gemacht werden: Zum Beispiel ein versehentlich gesetztes "Gefällt mir". Auch wer die Beiträge sehen kann, lässt sich über das Protokoll einstellen, etwa von "Öffentlich" auf "Freunde".
Veranstaltungen richtig erstellen
Die Schlagzeilen von Facebook-Partys, bei denen wildfremde Menschen private Feiern stürmten, gingen durch die Medien. Dabei ist die Veranstaltungs-Funktion an sich nützlich. Nur bei der Zielgruppe sollte man aufpassen. Die ist nämlich automatisch auf "Gäste und Freunde" eingestellt. Bei dieser Einstellung können die eingeladenen Personen auch selbst Gäste einladen, bei "Offene Einladung" dürfen selbst Freunde der Eingeladenen ihrerseits Gäste einladen. Ganz ohne Einschränkung des Publikums ist die Option "Öffentlich". Diese sollte niemals für private Partys gewählt werden. Wer ganz sicher gehen will, wer zu der Veranstaltung kommt, wählt die Gäste über die Option "Nur eingeladene Gäste" einzeln aus.
Freundeslisten erstellen
Die engen Freunde sollen die Urlaubsbilder sehen, die Kollegen nicht? Mithilfe von Listen ist das kein Problem. Fährt man im Newsfeed über den Namen des Freundes, wird der aktuelle Status angezeigt. Bei Nutzern, die keine Listen führen, ist dieser in der Regel "Freunde". Mit einem Klick darauf kann das geändert werden. Als Standard gibt es "Enge Freunde" und "Bekannte".
Auch neue Listen können erstellt werden - zum Beispiel "Arbeitskollegen". Die so angelegten Listen finden sich am linken Rand der Startseite. Mit einem Klick darauf öffnet sich ein neuer Newsfeed, der nur die Aktivitäten der dort einsortierten Freunde anzeigt. Wer nun die Urlaubsbilder nur mit Freunden teilen will, kann diese Liste beim Posten als Zielgruppe auswählen. "Diese sind dann nur für das ausgewählte Publikum sichtbar", sagt der Sprecher. Das gelte auch, wenn ein Freund den Inhalt weiter teilt.
Nichts unbedacht veröffentlichen
Auch wenn die Privatsphäre genau eingestellt ist - Nutzer sollten wachsam bleiben, rät Carola Elbrecht, Expertin für digitale Rechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Freund ist nicht gleich Freund", mahnt sie und empfiehlt: "Facebook-User sollten sich immer fragen: Was würde ich anderen auch im echten Leben erzählen?"
Vor unbedachten Posts warnt auch Antje Burmester, Anwältin für Arbeitsrecht. "Selbst wenn ein Beitrag nur an Freunde geteilt wird, kann der Inhalt auch zum Chef oder an andere ungewünschte Stellen gelangen." Der krankgeschriebene Handwerker sollte also besser kein Foto im Blaumann posten.
Den eigenen Newsfeed managen
In den Privatsphäre-Verknüpfungen am oberen rechten Bereich der Chronik können nicht nur Nutzer, sondern auch Anwendungen blockiert werden. Wen permanente Einladungen zu Spielen nerven, kann dort das jeweilige Programm oder eine Werbeanzeige ausblenden. Im Newsfeed selbst lassen sich einzelne Beiträge verbergen oder Nutzer komplett ausblenden. Das geht per Klick auf das Pfeilsymbol am rechten Rand eines Beitrags.
Doch auch das eigene Verhalten steuert, was im Newsfeed angezeigt wird: "Er generiert sich aus den Beiträgen von Freunden sowie gelikten Seiten", erläutert der Sprecher von Facebook. Das heißt: Wer zum Beispiel bei vielen News-Seiten "Gefällt mir" gedrückt hat, bekommt auch viele Nachrichten in seinem Feed angezeigt.
Gesetze beachten
Auch in sozialen Netzwerken gelten gesetzliche Regelungen wie das Recht am eigenen Bild. "Spezielle Vorsicht gilt, wenn andere Personen auf dem Foto sind", mahnt Carola Elbrecht. Diese müssen zugestimmt haben. Die Meinungsfreiheit hat ebenfalls Grenzen. Rassistische oder sexistische Kommentare können den Job kosten. "Dafür müssen Arbeitnehmer Konsequenzen tragen. Das können Abmahnungen und in Extremfällen auch Kündigungen sein", sagt Antje Burmester.