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Zusammenhang von Police und Bau beachten Mangelhafte Solaranlagen sind ohne Rechtsschutz

14.08.2012, 03:27

Hamm (dapd) l Wer eine mangelhafte Solaranlage aufs Hausdach montiert bekommen hat, sollte beim anschließenden Gerichtsverfahren nicht auf seine Rechtsschutzversicherung setzen. Das gilt zumindest dann, wenn die Police keinen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen vorsieht. Denn dann muss die Rechtsschutzversicherung nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen: I-20 U 5/12) nicht zahlen.

In dem Fall ging es um eine Solaranlage im Wert von 550 000 Euro, wie die die Deutsche Anwaltshotline mitteilte. Die Rechtsschutzversicherung aber verweigerte die Kostenübernahme, weil es sich bei Solaranlagen um "sonstige bauliche Anlagen" handelt, wofür kein Versicherungsschutz besteht.

Zu Recht, wie das Gericht entschied. Zu baulichen Anlagen gehört alles, was eine Verbindung von gewisser Dauer und Festigkeit mit einem Gebäude oder Grundstück aufweist. Zwar könne eine Solaranlage auch wieder demontiert und an anderer Stelle installiert werden. Aber das nimmt ihr nicht ihre Eigenschaft als bauliche Anlage, so dass die Rechtsschutzversicherung nicht einspringen muss.