Hartz-IV-Empfänger Meldung trotz Krankheit
Mainz ( dpa ). Ein arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger muss auch dann zum Besprechungstermin bei seinem Leistungsträger erscheinen, wenn er krank ist und als arbeitsunfähig gilt. Er muss eine Bescheinigung vorlegen, wenn er den vereinbarten Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann. Das geht aus einem gestern vorgelegten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor, das eine Entscheidung des Sozialgerichts Trier bestätigte ( Az .: L 5 AS 131 / 08 ).