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Leserfrage Mit dem Elektroroller den Fahrradweg benutzen?

02.08.2011, 04:36

Ich fahre einen Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und habe in der Stadt das Gefühl, ein Verkehrshindernis zu sein, da mich andere an vielen Stellen nicht überholen können. Darf ich den Radweg benutzen?

Es antwortet Christine Rettig, Pressesprecherin beim ADAC Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt: Ein Elektroroller ist ein motorbetriebenes Kraftfahrzeug und muss deshalb trotz der geringen Geschwindigkeit auf der Straße fahren und darf nicht auf den Radweg ausweichen. Er ist gleichzustellen mit einem Mofa, und hier gibt es die klare Einstufung in der Straßenverkehrsordnung, dass diese Fahrzeuge auf der Straße zu fahren haben.

Anders verhält es sich mit den sogenannten Pedelecs: Da hier der Elektroantrieb nur unterstützend angewendet wird und trotzdem noch getreten wird, gehören diese auf den Radweg.

Es gibt Ausnahmen: Wenn auf dem Radweg zusätzlich das Mofazeichen mitangebracht ist, dann ist der Radweg für Mofas freigegeben, und auch der Elektroroller dürfte dann hier unterwegs sein. Diese Beschilderung ist teilweise außerhalb geschlossener Ortschaften üblich.