Straßenverkehr Mit Flip-Flops ans Steuer?
Frage: Bei heißem Wetter trage ich gern Flip-Flops. Darf ich damit Auto fahren?
Es antwortet Christine Rettig, Pressesprecherin beim ADAC Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt: Auto fahren mit Flip-Flops, Schlappen Co. ist generell erst mal nicht verboten. Aber: Wer aufgrund von unpassendem Schuhwerk einen Unfall verursacht oder Dritte schädigt, kann bußgeldrechtlich beziehungsweise strafrechtlich belangt werden. Dazu gibt es verschiedene Präzedenzfälle.
Die Versicherung zahlt nach einem Unfall, auch wenn dieser von einem Flip- Flop-Träger verursacht wurde: Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Im Einzelfall könnte die Versicherung aber auf "grobe Fahrlässigkeit" plädieren.
Prinzipiell kann man beim Autofahren also tragen, was man will, doch verursacht man einen Unfall, sieht die Sachlage anders aus.
Klar ist: Riemchensandalen, Highheels, Schlappen und Flip-Flops sind kein festes Schuhwerk und daher fürs Autofahren ungeeignet. Das Risiko, von der Pedale abzurutschen oder sich mit den Riemen im Pedal zu verheddern, ist einfach zu groß. Auch die Bremswirkung kann natürlich eine andere sein. Insofern empfiehlt der ADAC, die Flip-Flops vorm Losfahren durch festes Schuhwerk auszutauschen.