Urheberrecht Müssen Druckerhersteller Gebühren nachzahlen?
Karlsruhe (dpa). Im Streit um Urheberrechtsgebühren haben Druckerhersteller einen Rückschlag erlitten. Das Bundesverfassungsgericht hob in einem gestern veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dezember 2007 auf: Damals hatten die BGH-Richter entschieden, dass Hersteller solcher Geräte kein Geld an die Verwertungsgesellschaft VG Wort zahlen müssen. Der BGH muss nun erneut prüfen, ob der VG Wort Geld nach dem Urheberrechtsgesetz zusteht. Außerdem hätte der BGH die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen, rügten die Verfassungsrichter. (Beschluss vom 30. August 2010, 1 BvR 1631/08).
Die VG Wort (München), die die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, bezeichnete das Urteil in einer ersten Stellungnahme als "sehr positives Signal für das Urheberrecht". Sie verwaltet die Urheberrechte für Autoren und Künstler. Für die Zweitverwertung ihrer Texte erhebt sie Gebühren und schüttet diese an die Autoren aus. Sie möchte Gebühren für jeden verkauften Drucker, weil damit geschützte Werke vervielfältigt werden können.
Um wie viel Geld es für die von der VG Wort vertretenen Autoren und Verlage gehen könnte, sollte der BGH ihr diesmal Recht geben, konnte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats nicht sagen. Die Verwertungsgesellschaft macht ihre Ansprüche für den Zeitraum zwischen 2001 und 2007 geltend. Seit 1. Januar 2008 gilt ein modifiziertes Urheberrecht. Seitdem ist es unstrittig, dass Druckerhersteller Urheberrechtegebühren zahlen müssen.
Gegen die Druckergebühren hatte sich ein Hersteller zur Wehr gesetzt, der vom Stuttgarter Oberlandesgericht zu einer Zahlung von 1,4 Millionen Euro nach dem Urheberrechtsgesetz verurteilt worden war. Der BGH hatte die Zahlungspflicht verneint. Dagegen hatte die VG Wort Verfassungsbeschwerde eingelegt.