Hohe Hürden Nachname des Kindes wird bei Scheidung nur selten geändert
Wenn der Nachname an den oder die Ex erinnert, müssen geschiedene Eltern damit bei ihrem Kind leben. Denn eine Änderung aus rein formalen Gründen ist nicht leicht durchzusetzen.
Oldenburg (dpa/tmn) - Nach einer Trennung haben Mutter oder Vater manchmal den Wunsch, dass ihr Kind nicht mehr den Nachnamen des anderen Elternteils trägt. Eine solche sogenannte Einbenennung hat jedoch hohe Hürden.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 3 UF 145/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem verhandelten Fall trägt der Junge den Nachnamen seiner Mutter. Bei dieser lebte er auch zunächst nach der Scheidung der Eltern. Dann wechselte er in den Haushalt seines Vaters. Mit ihm und dessen neuer Ehefrau lebt er jetzt zusammen. Der Vater wollte, dass sein Sohn nun auch seinen Nachnamen tragen würde.
Neuer Nachname muss unverzichtbar sein
Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Die erforderliche Zustimmung der Mutter könne nicht gerichtlich ersetzt werden, entschieden die Richter. Das sei nur möglich, wenn der neue Nachname für das Wohl des Kinds erforderlich sei.
Die Einbenennung müsse unverzichtbar sein, um konkret drohende Schäden von dem Kind abzuwenden. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Name das Kind seelisch sehr belaste. Wenn - wie hier - zwischen dem Kind und dem Elternteil, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, eine tragfähige Beziehung besteht, kann der Name nicht geändert werden.
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