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  5. Gewährleistungsrechte neu ab 2022: Mehr Rechte für Käufer und Kunden im neuen Jahr

verbraucherschutz Neue Gewährleistungsrechte: Damit können Käufer ab 2022 rechnen

Verbraucher können im neuen Jahr von erweiterten Gewährleistungsrechten profitieren. Das sieht ein neues Gesetz vor, was im Januar 2022 in Kraft tritt. Unter anderem wird es eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen geben.

Aktualisiert: 27.10.2021, 16:19
Für Waren, die digitale Elemente enthalten, hat der Verkäufer künftig eine Update-Verpflichtung. Foto: Armin Weigel/ Symbol/
Für Waren, die digitale Elemente enthalten, hat der Verkäufer künftig eine Update-Verpflichtung. Foto: Armin Weigel/ Symbol/ dpa

Magdeburg/ DUR/ lb - Ab dem 1. Januar 2022 treten neue Gewährleistungsrechte in Kraft - für den Handel kommen so neue Herausforderungen auf ihn zu, Verbrauchern hingegen kommen diese Neuerungen beim Kauf zu Gute.

Aktualisierungs - oder Updateverpflichtung

Für Produkte, die digitale Elemente enthalten, zum Beispiel Smart-Watches, Tablets, Neuwagen oder E-Bikes, ist der Verkäufer ab 2022 verpflichtet, die Geräte stetig zu aktualisieren. "Denn Elektronikprodukte (...) funktionieren nur einwandfrei und sicher, wenn auch die dahinterliegende Software auf dem neuesten Stand ist", heißt es auf den Seiten der Bundesregierung.

Zudem geht es dabei auch um die Sicherheit solcher Geräte, die durch dafür vorgesehene Updates vor einem unberechtigten Zugriff Dritter auf Daten oder Funktionen geschützt werden sollen. Die konkrete Dauer der Aktualisierungspflicht ist unbestimmt. Es kommt auf die Verbrauchererwartung an.

Vermutungsfrist bei Mängeln wird verlängert

Aktuell heißt es laut gesetzlicher Vermutungsfrist, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auftritt, bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein muss. In dieser Zeit muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zum Kauf noch nicht da war.

Ab Januar 2022 wird sich diese Zeitspanne verlängern. Die sogenannte Vermutungsfrist wurde laut des neuen Gesetztes auf 12 Monate verlängert. Verbraucher können demnach nun auch ein Jahr nach Kauf der Sache eine Rückerstattung des Geldes, aufgrund von mutmaßlichen Mängeln vor dem Kauf, verlangen.

"Künftig genügt es, dass der Verbraucher den Nachweis erbringt, dass er die Kaufsache zurückgesandt hat. Dieser kann durch Vorlage eines Einlieferungsbelegs der Post oder eines anderen Transportunternehmens erfolgen", heißt es laut Webseite der Bundesregierung - dann würde der Käufer Recht auf Rückerstattung haben. Zusätzlich hat in einem solchen Fall stets der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.

Allgemeine Gewährleistungsfrist

Die allgemeine Gewährleistungsfrist, also wenn innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens Mängel auftreten, ist im Grunde gleich geblieben und beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Neu ist allerdings die Verjährung dieser Frist. Sollte innerhalb dieser ein Mangel festgestellt werden, so beginnt diese ab Januar 2022 erst vier Monate nach Feststellung dessen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer erklärt dazu: "Wenn sich also bei einem gekauften PC erst im 23. Monat der Mangel zeigt, kann der Käufer seine Ansprüche beispielsweise noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen."

Bestimmungen für Garantien

Eine Gewährleistung ist stets gesetzlich geregelt. Eine Garantie hingegen unterscheidet sich von einer Gewährleistung darin, dass sie auf freiwilliger Basis der Hersteller oder Händler beruht. In Zukunft muss auch hier der Händler oder Hersteller Mehrarbeit leisten.

"Eine Garantieerklärung ist dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Aus ihr muss deutlich hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechte besteht und die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist", heißt es laut Bundesregierung.