Leseranwalt Nur Cannabis kann noch helfen
Obwohl die Krankenkasse die Kostenübernahme zusicherte, findet sich kein Arzt, der Cannabis verschreibt.
Magdeburg l Schwerbehindert und hochgradig pflegebedürftig, leidet eine Magdeburgerin nach mehreren Bandscheibenvorfällen zusätzlich unter sehr starken Rückenschmerzen. Doch das Medikament, das ihr bislang Linderung ermöglichte, darf sie wegen einer chronischen Niereninsuffizienz nicht mehr einnehmen. Helfen kann ihr – auch nach Befürwortung durch ihre behandelnden Mediziner – aber noch Cannabis. Die Krankenkasse sicherte eine Kostenübernahme dafür zu – doch nun finden die Patientin und ihr besorgter Ehemann keinen Arzt, der das Medikament verschreibt. Einer meinte, sich wegen dieser Patientin nicht strafbar machen zu wollen, ein anderer „aus politischen Gründen“ kein Cannabis zu verordnen, teilte das Ehepaar dem Leser-Obmann mit. Auch beim Hausarzt habe die unter extremen Schmerzen leidende Frau diesbezüglich kein Gehör gefunden. Ihr verzweifelter Ehemann wandte sich an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, wo man ihm mitteilte, dass jeder Arzt verschreiben könne, was dieser für richtig halte und man ihm nichts vorschreiben könne.
„Um die Ärzte wegen unterlassener Hilfeleistung zu verklagen, reicht meine Rente leider nicht aus“, schrieb der Ehemann unserer Redaktion - in der Hoffnung auf einen Weg aus dieser für seine Frau anscheinend ausweglosen Situation.
Doch auch deren Krankenkasse, der KKH Kaufmännische Krankenkasse, ist die Empfehlung eines konkreten Arztes nicht möglich. Deren Sprecherin verwies wiederum auf die Kassenärztliche Vereinigung, der ja die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung im Land obliege. „Hierüber sollte die Vermittlung eines Arztes möglich sein“, so Dr. Bettina Prigge von der KKH-Pressestelle.
Denn grundsätzlich dürfe jeder Arzt Cannabis verordnen, verwies sie auf eine Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Darin heißt es: „Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.“ Die Krankenkassen würden im Regelfall die Kosten für die Therapie übernehmen, was unserer Leserin ja auch zugesichert wurde.
Bisher aber hilft ihr dies nicht, da keiner der von ihr konsultierten Ärzte bislang bereit war, ein entsprechendes Betäubungsmittelrezept auszustellen.