Experten empfehlen, betroffene Mitarbeiter sollten darüber mit ihrem Chef reden Pflege und Job miteinander verbinden
Statt einem Job haben pflegende Berufstätige gleich zwei: Im Unternehmen müssen sie funktionieren. Daheim haben sie aber auch nicht frei. Damit es am Arbeitsplatz problemlos läuft, empfehlen Experten vor allem eines: Mitarbeiter sollten mit dem Chef reden.
Ludwigshafen (dpa) l Manche trifft es unerwartet: Ein Schlaganfall - und plötzlich ist der Pflegefall in der Familie da. Michael Kopietz, 57 Jahre alt und promovierter Chemiker, hatte in dieser Hinsicht Glück. Die Pflegebedürftigkeit seiner Eltern entwickelte sich langsam, und er konnte sich vorbereiten. "Am Anfang brauchten sie nur hin und wieder Hilfe", erzählt er. Das meiste regelten die beiden - heute 91 und 84 Jahre alt - allein. Doch irgendwann war klar: Seine regelmäßigen Besuche am Wochenende reichten nicht mehr aus, damit es seinen Eltern gut geht. Seine Schwester, die sich bislang hauptsächlich um die beiden kümmerte, brauchte mehr Unterstützung.
Ende 2012 stand Kopietz damit vor einer Herausforderung, die viele in Deutschland kennen: Er hatte nicht nur einen Vollzeit-Job. Kopietz leitet bei BASF einen Betrieb mit 25 Menschen, der Produkte für den Brandschutz herstellt. Er hatte Angehörige, die seine Unterstützung brauchten. Bei seinem Vater wurde ein Rückenleiden diagnostiziert, mittlerweile hat er Pflegestufe I.
Schon jetzt gibt es nach Angaben des Bundesfamilienministeriums in Deutschland 2,25 Millionen Menschen, die berufstätig sind und einen Angehörigen pflegen. Und wegen des demografischen Wandels werden es noch mehr: 2007 gab es 2,2 Millionen Menschen, die pflegebedürftig waren. 2030 sollen es schon 3,4 Millionen sein. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen wohnen bislang nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause. Die meisten von ihnen werden von Angehörigen versorgt.
"Eine Doppelbelastung aus Pflege und Beruf bedeutet für die Betroffenen sehr viel Stress", sagt Imke Wolf. Die Psychologin betreut das Online-Portal für Angehörige pflegen-und-leben.de, das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird. Zudem kommt die Doppelbelastung oft plötzlich. Anders als die Elternzeit sei die Pflegezeit für Arbeitnehmer kaum planbar. Krankheiten wie Demenz oder ein Schlaganfall passierten häufig unerwartet. Sie empfiehlt deshalb allen Familien, den Umgang mit dem Thema Pflege zu diskutieren, bevor es soweit ist.
Dabei seien nicht nur die Kinder gefragt. Alternde Eltern können ihren Kindern viel Druck nehmen, wenn sie ihre Kinder ansprechen und sie bitten: "Können wir das durchgehen?" und fragen "Wie kommen wir zueinander?". Denn gibt es für den Fall der Fälle einen Plan, reduziert das den Stress ungemein.
Gesetz: Im Akutfall das Recht auf zehn freie Tage
Tritt die Situation ein und Berufstätige entscheiden sich, die Pflege für ihre Eltern zumindest teilweise zu übernehmen, sollten sie ihren Arbeitgeber informieren. "Als Chef will man wissen, was los ist", sagt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg. Müsse der Arbeitnehmer dann einmal wegen eines Arztbesuchs des zu pflegenden Angehörigen früher gehen oder wirkt er erschöpft, gebe es im Job keine Missverständnisse.
"Viele Arbeitnehmer mögen jedoch nichts sagen, weil sie es zu privat finden", sagt Wolf. Das hat jedoch oft negative Folgen. Denn der Unmut wächst beim Chef und den Kollegen schnell, wenn ein Mitarbeiter nicht funktioniert wie sonst - und keiner weiß, warum.
Arbeitnehmer sind nicht ohne Rechte: Jeder hat bei einer akut auftretenden Pflegesituation nach dem Pflegezeitgesetz das Recht auf zehn freie Tage (Paragraf 2). Reicht das nicht, können Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten auch eine Pflegeauszeit von bis zu sechs Monaten nehmen (Paragrafen 3 und 4).
Ein recht zahnloser Tiger ist dagegen das Familienpflegezeitgesetz. Danach sollen pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren können - ohne dass ihr Lohn im selben Umfang gekürzt wird. Das klingt gut, doch der Pferdefuß daran ist: Der Anspruch ist nicht verbindlich. Fehlt eine Betriebsvereinbarung, brauchen Arbeitnehmer die Zustimmung des Vorgesetzten. Bislang wird die Pflegezeit auch kaum genutzt: Seit Anfang 2012 wurden laut Statistik nur 147 Anträge gestellt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht. Möglicherweise ist die Statistik aber nicht vollständig, denn es gibt keine Meldepflicht für Arbeitnehmer.