Bis zu 1500 Euro im Jahr zusätzlich zum Pflegegeld sind möglich / Angehörige sollen sich unbedingt beraten lassen Pflegekasse kann für Erholungsurlaub Zuschüsse geben
Bonn (epd) l Pflegende Angehörige bekommen für einen Erholungsurlaub finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Zum einen zahlen die gesetzlichen Pflegekassen zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 1550 Euro im Jahr für die Kurzzeitpflege.
Dieses Geld könne der Pflegende verwenden, um den kranken Angehörigen für maximal 28 Tage im Jahr vollstationär in einem Heim unterzubringen, so Silke Niewohner von der Landesstelle Pflegende Angehörige in Münster. So ist der Kranke versorgt, wenn der pflegende Angehörige alleine verreist.
Unter bestimmten Voraussetzungen könne das Geld für die Kurzzeitpflege auch als Zuschuss für einen gemeinsamen Urlaub mit dem Pflegebedürftigen verwendet werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kranke am Urlaubsort in einem Pflegeheim versorgt wird. Solche Angebote gibt es zum Beispiel für Demenzkranke und ihre Angehörigen, sagt Niewohner.
Eine weitere Möglichkeit, die Betreuung des Kranken während des Urlaubs zu finanzieren, sei die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt dafür über das Pflegegeld hinaus ebenfalls bis zu 1550 Euro im Jahr. Diese Leistung kann auch zusätzlich zur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Mit dem Geld kann eine Vertretung für den pflegenden Angehörigen bezahlt werden, die den Kranken zu Hause betreut. Je nach Bedarf kann das stunden- oder tageweise sein. Die Betreuer des Kranken müssen in diesem Fall keine Fachkraft sein, sagt Niewohner. Zum Beispiel könne auch eine Nachbarin dafür bezahlt werden, den Kranken zu pflegen, während der Angehörige im Urlaub ist. Bei einer gemeinsamen Reise von Pflegebedürftigen und Angehörigen könne mit dem Geld auch die stundenweise Betreuung des Kranken am Urlaubsort finanziert werden.
Wie viel Geld aus welchem dieser Töpfe für den Urlaub zur Verfügung steht, hänge vom Einzelfall ab. Pflegeexpertin Niewohner rät: "Pflegende sollten sich auf jeden Fall bei einer Pflegeberatungsstelle oder beim örtlichen Pflegestützpunkt beraten lassen."