74 Prozent der Beiträge können für eine Basis-Rente abgesetzt werden Private Altersvorsorge senkt seit diesem Jahr die Steuerlast
Berlin (bep/cbi) l Im Jahr 2012 können Inhaber einer Basis- oder sogenannten Rürup-Rente 74 Prozent ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen und damit ihre Einkommensteuer stärker mindern. Für die Steuererklärungen, die gegenwärtig für das Jahr 2011 ausgefüllt werden, gelten noch 72 Prozent.
Bis zum Jahr 2025 wird sich dieser Prozentsatz schrittweise jedes Jahr um zwei Prozent erhöhen, bis der Gesamtbeitrag abgesetzt werden kann. Doch es gibt Grenzen: Maximal werden vom Finanzamt pro Jahr 20 000 Euro anerkannt, für Verheiratete 40 000 Euro.
Beruflicher Status ist wichtig
Welche Summen abgesetzt werden können, hängt wesentlich vom beruflichen Status ab. Gewerbetreibende und Freiberufler, die nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können die genannten Höchstbeträge vollständig absetzen. Da die Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk ebenfalls als Altersversorgung anerkannt werden, mindern sie den maximal absetzbaren Betrag für die Basis-Rente. Denn der vom Finanzamt anerkannte Höchstbetrag von 20 000 Euro bezieht sich auf alle Altersvorsorgeaufwendungen.
Ein Steuervorteil tritt für Selbständige jedoch erst dann ein, wenn sie unternehmerischen Gewinn erzielen. Führen die Beiträge zu einer Steuerminderung, sollten insbesondere Existenzgründer die Möglichkeit bedenken, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in den Vertrag zu integrieren. Macht der Beitragsanteil für diesen existenziellen Schutz weniger als die Hälfte aus, wird das vom Fiskus anerkannt.
Auch für Arbeitnehmer können sich Basis-Verträge lohnen, der Höchstbeitrag ist aber für sie nicht absetzbar. Denn ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nach Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ebenfalls abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen. Sie werden daher wie Ausgaben für eine Rürup-Rente bewertet und vom Maximalwert abgezogen.
Der Fiskus kürzt darüber hinaus die absetzbaren Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch können sich Steuervorteile ergeben - beispielsweise für Ältere. Investieren sie wenige Jahre vor Beginn des Ruhestandes höhere Beiträge, profitieren sie davon, dass der Besteuerungsanteil der lebenslangen Rente dauerhaft niedriger sein kann als der abzugsfähige Prozentsatz der Einzahlungen.
Für Beamte kann sich ein Basis-Vertrag ebenfalls als Steuervorteil erweisen. Bei ihnen wird allerdings der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Es wird so getan, als ob Beamte mit einer Rürup-Rente den jeweils gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten würden. Ob nun verbeamtet, selbstständig oder angestellt: Vor Vertragsabschluss ist professionelle steuerliche Beratung zu empfehlen.