Kleine Lebensretter gehören in jedes Haus und jede Wohnung Rauchmelder als Geschenk
Berlin/Magdeburg (cbi/dpa) l Bundespräsident a.D. Walter Scheel hat sich in diesem Jahr erstmals Rauchmelder in seine Wohnung installieren lassen. "Rauchmelder sind Lebensretter und alle Menschen sollten in ihren Wohnungen Rauchmelder installieren", erklärt Scheel.
"Schenken Sie Sicherheit! Schenken Sie einen Rauchmelder!", appelliert auch Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor allem an alle Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Stück mehr Sicherheit haben wollen. "
Und er erinnert daran: "Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden", so Ackermann: "Rauchmelder würden in den meisten Fällen hier das Schlimmste verhindern." Heimrauchmelder gibt es kostengünstig unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel sowie beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes (www.feuerwehrversand.de).
Für einen Mindestschutz gilt: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern - vor allem im Kinderzimmer! In Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht - etwa Bad oder Küche - sind sie nicht zu empfehlen. Die handlichen Geräte lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick an der Zimmerdecke montieren. Mehr Informationen und Praxisbeispiele gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de. Dort findet sich auch eine Übersicht der Bundesländer mit Rauchwarnmelderpflicht.
Kosten auf Mieter umgelegt
Noch ein aktuelles Urteil zum Thema Rauchmelder: Zwei Mieter aus Schönebeck (Elbe) müssen die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern selber tragen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor (Az: 1 S 171/11). Die Anmietung und Wartung der Rauchmelder gehörten zu den Nebenkosten, die auf Mieter umgelegt werden könnten. Das Landgericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichtes Schönebeck in zweiter Instanz auf.
Die Wohnungsmieter waren nicht einverstanden damit, dass eine Wohnungsbaugesellschaft als Vermieterin die Kosten nicht tragen wollte. Nach Auffassung des Landgerichtes sind Rauchmelder mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar - deren Kosten würden auch auf die Mieter umgelegt. Das Urteil von Ende September ist rechtskräftig.