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Störung Rechnung für funktionslosen Anschluss

Eine Halberstädter Familie war rund zwei Monate vom Totalausfall bei Vodafone betroffen und sollte dennoch für Telefon und Internet zahlen.

Von Gudrun Oelze 29.07.2018, 23:01

Halberstadt l Am Donnerstag nach Ostern ging IT-technisch bei Familie Bormann in Halberstadt plötzlich gar nichts mehr. Ab Mittag funktionierte an dem Tag kein Telefon, gab es keinen Internetzugang und der Fernsehbildschirm blieb blau.

Der Ausfall wurde von der Familie umgehend beim technischen Dienst von Vodafone angezeigt, der zunächst einen Totalausfall wegen einer zentralen Störung bestätigte und dies später mit einer Baumaßnahme der Telekom und der Stadtwerke Halberstadt begründete.

Doch fast zwei Monate lang waren die Leser praktisch von der Außenwelt getrennt, denn erst ab 22. Mai funktionierte ihr Anschluss wieder. Aber für April und Mai – also Wochen ohne jegliche Leistungserbringung – stellte Vodafone die vollen Monatsraten für den Kabel-Fernsehen, Internet und Telefon einschließenden Vertrag in Rechnung und buchte die Beträge vom Koto des Kunden ab. Zwar hatte man an der Hotline Gutschriften in den folgenden Rechnungen zugesichert, doch dies geschah nicht.

Als dann die Juni-Rechnung wieder in voller Höhe eintraf, wandten sich die verärgerten Halberstädter an den Leser-Obmann.

Zuvor hatten sie selbst eine Korrektur der Rechnung erreichen wollen, doch „jeder, der heute über die Hotline kontaktierten sechs Mitarbeiter hatte sich für nicht zuständig erklärt, weil sie keine Befugnis hätten, eine so umfangreiche Gutschrift zu erteilen ...“, schrieb Peter Bormann. „Ich wurde praktisch von einem Hotlinebereich zum nächsten verwiesen und immer wieder zur Technik.“ Jeder der kontaktierten Mitarbeiter habe am PC-Bildschirm gesehen, was Fakt sei – fast zwei Monate Totalausfall.

Zusichern konnten sie aber lediglich kleine Teilgutschriften, und dies auch nur mündlich am Telefon, ohne schriftliche Bestätigung per Mail. Damit waren diese Zusagen nichts wert, weil sie gegenüber Vodafone nicht verbindlich geltend gemacht werden konnten, beklagte der Kunde und bat den Leserobmann um Hilfe.

Unsere Redaktion wandte sich daraufhin an das Mobilfunkunternehmen und erhielt von dessen Kundenbetreuung schon wenig später die schriftliche Zusage, dass die Entgelte für den Störungszeitraum dem Kundenkonto von Peter Bormann mit dem nächsten Rechnungslauf gutgeschrieben würden und er selbst darüber bereits schriftlich informiert sei.