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Sommerurlaub Sicherheitskontrolle am Flughafen: Was darf mit ins Handgepäck?

Neben Größe und Gewicht muss beim Handgepäck auch auf Sicherheitsbestimmungen geachtet werden. Was im Handgepäck mit ins Flugzeug darf, und was bei der Sicherheitskontrolle durchfällt.

05.07.2022, 11:14
Beim Packen des Handgepäcks muss auf so manches geachtet werden. 
Beim Packen des Handgepäcks muss auf so manches geachtet werden.  (Foto: dpa)

Halle (Saale)/DUR/acs - Bevor es ins Flugzeug geht, ist die Sicherheitskontrolle des Handgepäcks Pflicht. Damit es dabei schneller geht, sollten sich Reisende schon im Voraus informieren, wie die Kontrolle abläuft und was mitgenommen werden darf.

Was darf ins Handgepäck?

Die Regel ist bekannt: Ins Handgepäck dürfen nur Flüssigkeiten bis 100ml. Das gilt nicht nur für Getränke, sondern auch  für Kosmetikartikel. Dazu gehören laut Travelbook.de zum Beispiel Cremes, Gels, Öle, Shampoos, Sprays, Schäume, Deos.

Bei den meisten Fluggesellschaften müssen die Kosmetikartikel in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel verpackt werden. Pro Kosmetikartikel darf die 100ml-Grenze nicht überschritten werden und was nicht in den 1-Liter-Beutel passt, muss da bleiben.

Was mit ins Handgepäck darf:

  • Notebook
  • Laptop
  • Smartphone
  • Tablet
  • Smartwatch
  • E-Book
  • Spielekonsole
  • Bluetooth-Lautsprecher
  • Ladekabel
  • Powerbank: maximal zwei pro Person und voneinander getrennt verstaut
  • Digital- und Spiegelreflexkameras
  • Camcorder
  • Batteriebetriebene elektronische E-Zigaretten mit Lithium-Metall-Batterien bis 100 Wh
  • Drohnen mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh
  • Selfiesticks
  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit Klingenlänge unter 6 cm
  • Elektrorasierer, aber keine Klingen
  • Streichhölzer: eine Packung pro Person
  • Feuerzeug: eins pro Person
  • Lockenstab, Glätteisen, Föhn
  • Alkoholische Getränke (maximal 100 ml, aus dem Duty-Free-Bereich maximal fünf Liter)
  • Energiesparlampen
  • Taschenlampe
  • Trockeneis bis zu 2,5 kg pro Person
  • Flüssigkeiten bis 100 ml
  • Cremes, Gels, Öle, Shampoos, Sprays, Schäume, Deos und Kosmetikartikel bis 100 ml und gut verschlossen
  • Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen bis 100 ml
  • Medikamente und nicht radioaktive medizinische Artikel
  • Spritzen nur mit Bestätigung eines Arztes
  • Campingkocher nur mit Erlaubnis oder ohne Brennstoff
  • Elektrisches Kinderspielzeug
  • Gehstock und Krücken

Was darf nicht ins Handgepäck?

Waffen, Sprengstoff und Gegenstände, die für andere Menschen gefährlich sein könnten, dürfen grundsätzlich nicht mit ins Handgepäck. Dazu gehören auch alltägliche Gegenstände wie zum Beispiel Stricknadeln.

Was nicht mit ins Handgepäck darf:

  • Pistolen und Waffen
  • Munition
  • Kinderspielzeug, das man mit Waffen verwechseln könnte
  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit Klingenlänge von mehr als 6 cm
  • Rasierklingen
  • Akkuschrauber, Bohrmaschine, Bohraufsätze
  • Pfefferspray, Elektroschocker
  • Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g und über 100 Wh
  • Feuerwerkskörper
  • Aktenkoffer mit Alarmsicherung
  • Kleine medizinische Thermometer mit Quecksilber
  • Wander- und Trekkingstöcke
  • Stricknadeln Skateboard, Schlittschuhe
  • Gegenstände, die als (Schlag)Waffe verwendet werden können (z.B. Golfschläger)
  • chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe

Sicherheitskontrolle am Flughafen: Ablauf erleichtern

Wer den Ablauf an den Sicherheitskontrollen am Flughafen erleichtern möchte, kann bereits im Voraus einiges beachten. So kann bereits zu Hause noch einmal überprüft werden, ob tatsächlich jegliche Kosmetik und Flüssigkeiten im Handgepäck nur 100ml enthalten. Auch können sie bereits im Voraus in einen durchsichtigen 1-Liter-Beutel verpackt werden.

An der Sicherheitskontrolle angekommen, sollten elektronische Geräte, Gürtel, Jacken und Flüssigkeiten separat in eine Kiste gepackt werden. Wer diese Gegenstände schon im Voraus aus dem Rucksack nimmt, kann den Ablauf an der Sicherheitskontrolle erleichtern.