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Reiserecht Waldbrand beim Hotel: Urlauberin bekommt Geld zurück

Auch ohne akute Gefährdungslage können Flammen in unmittelbarer Nähe des Hotels ein erheblicher Reisemangel sein. Was das für Urlauber heißt, zeigt eine Gerichtsentscheidung.

Von dpa 03.11.2025, 11:25
Wenn der Blick aus dem Hotelzimmer einen Waldbrand zeigt, ist an Erholung nicht mehr zu denken.
Wenn der Blick aus dem Hotelzimmer einen Waldbrand zeigt, ist an Erholung nicht mehr zu denken. Daniel Vogl/dpa/dpa-tmn

Neuss - In Nähe der Hotels bricht ein Waldbrand aus und die Flammen sind deutlich sichtbar. Dann entspannt Urlaub machen? Nicht möglich. Eine Pauschalreisende brach deshalb ihren Urlaub ab und buchte selbst einen Rückflug, nachdem der Veranstalter das abgelehnt hatte, weil keine akute Gefahr vorgelegen habe. 

Die Frau klagte und bekam Recht: Das Amtsgericht Neuss sprach ihr die Rückerstattung des Reisepreises von gut 2.000 Euro und die Erstattung des selbst gebuchten Rückflugs von gut 500 Euro zu. (Az.: 94 C 276/25)

Zweck einer Erholungsreise nicht erfüllt

Es komme nicht darauf an, ob eine akute Gefährdung der Reisenden vorgelegen habe oder Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet werden mussten, heißt es der Begründung des Urteils. Dies müsse ein Reisender nicht abwarten und seine Gesundheit riskieren. „Es versteht sich von selbst, dass der Zweck einer Erholungsreise nicht erfüllt werden kann, wenn in der Nähe des Hotels ein Waldbrand ausbricht.“ Die Klägerin hatte Bilder vorgelegt, die vom Hotel aus den rot verfärbten Himmel und Flammen zeigten. Nach der Reise hatte sie laut Attesten eine Bindehautentzündung und eine Bronchitis.

Die anderen Gäste im Hotel waren schon vor ihr abgereist. Auch das sah das Gericht als Beleg, dass „aus der Sicht des objektiven Durchschnittsreisenden“ von einem erheblichen Reisemangel auszugehen sei. Über das Urteil hat die Fachzeitschrift „Reiserecht aktuell“ (5/25) berichtet.