Reklamieren
Reklamation: Der Wortlaut des Kaufrechts erscheint eindeutig: Grundsätzlich können Kunden bei Mängeln stets reklamieren. Ob das aber zum Erfolg führt, ist fraglich.
Nachweis: Können Kunden - etwa mit dem Kaufbeleg - nachweisen, dass sie die Ware bei einem bestimmten Händler erworben haben, können sie diesen Händler in die Pflicht nehmen. Innerhalb des ersten halben Jahres ab Kauf gilt sogar: Der Händler muss dann bei einer Reklamation belegen, dass die Ware zum Verkaufzeitpunkt mängelfrei war. Kann er das nicht, dann haftet er und muss Ersatz leisten oder den Mangel beheben. Das heißt: Er muss den Kalender gegen einen unbelasteten Kalender tauschen. Kann oder will der Händler das nicht, können Kunden vom Geschäft zurück treten und ihr Geld zurück verlangen.
Kulanz: In der Praxis dürfte eine Kalender-Reklamation aber komplizierter werden. So hat die Europäische Union bisher keine Grenzwerte erlassen, die von den Herstellern einzuhalten sind und bei Überschreitung etwa ein Vertriebsverbot rechtfertigen würden. Kunden, die einen Adventskalender gekauft haben, bei dem die Stiftung Warentest vom Verzehr der Schokolade abrät, sollten den Verkäufer um eine Rücknahme auf Kulanz bitten.