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Warum legale Haushaltshilfen für Arbeitgeber nicht teuer sind Sauber angemeldet

Ein sauberer Haushalt, gepflegter Garten und eine gute Kinderbetreuung.
Immer mehr Menschen suchen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe. Doch
aus der hilfreichen Unterstützung für Haus und Familie werden oft
"heimliche Helfer": unangemeldete Minijobber.

19.10.2013, 01:13

Magdeburg (vs) l Selbst wer seinen Haushalt gut im Griff hat, gönnt sich gelegentlich Hilfe. Und das immer öfter "schwarz". Auch wenn die Zahl der Minijobber in Privathaushalten 2012 mit 242.000 offiziellen Anmeldungen um sechs Prozent gestiegen ist, zeigen die wenigsten Menschen Bedenken gegenüber Schwarzarbeit in den eigenen vier Wänden.

Das belegt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale: Mehr als jeder Zehnte in Deutschland hat bereits illegal eine Haushaltshilfe beschäftigt. Die Heimlichkeit in Haus und Garten ist unverständlich, denn es bringt zahlreiche Vorteile, auf der gesetzlichen und damit sicheren Seite zu sein. Das gilt auch, nachdem die Neuregelungen für Minijobber am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind. Dabei ergeben sich gerade für Arbeitnehmer neue Spielräume in puncto Gehalt. Was bleibt, ist Sicherheit, die einfache Anmeldung und finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Seit Jahresbeginn 2013 können Haushaltshilfen monatlich bis zu 450 Euro verdienen.

Gleichzeitig sind alle neu eingestellten Minijobber rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwerben sie volle Rentenansprüche und zahlen dafür, nach Absenkung des allgemeinen Rentenbeitrags, nur noch 13,9 statt 14,6 Prozent ihres Gehalts in die Rentenkasse ein.

Doch auch ohne Eigenanteil können Haushaltshilfen in Haus und Garten anpacken. Minijobber können sich jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers von fünf Prozent bleibt in jedem Fall bestehen, so dass Haushaltshilfen auch ohne Einzahlung geminderte Rentenansprüche erwerben.

Darüber hinaus bleibt die Anmeldung weiterhin eine Entscheidung für mehr Sicherheit und finanzielle Vorteile. Während Minijobber Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist der Arbeitgeber über die Unfallversicherung vor Ansprüchen bei Unfällen geschützt.

Zudem kann er jährlich 20 Prozent der Kosten - insgesamt bis zu 510 Euro - steuerlich absetzen. Die Summe der pauschalen Abgaben des Arbeitgebers beträgt maximal 14,44 Prozent des gesamten Arbeitsentgelts.

Ein Bußgeld von 5000 Euro droht

Im Gegensatz droht jedem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro, wenn die Haushaltshilfe nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist. Verdient die Haushaltshilfe bis zu 450 Euro im Monat, ist ihre Anmeldung ein Fall für die Minijob-Zentrale.

In nur drei Schritten sind Arbeitgeber und Minijobber abgesichert: Der Arbeitgeber muss lediglich das einseitige Haushaltsscheck-Formular ausfüllen, vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen und an die Minijob-Zentrale schicken.

Das Formular lässt sich telefonisch beim Service-Center der Minijob-Zentrale unter (03 55) 290 27 07 99 anfordern oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de herunterladen.