Kindergeld Schon wieder eine falsche Auskunft?
Selbst nachdem in der Volksstimme stand, Nachdfragen würden die Bearbeitungsreihenfolge nicht ändern, erlebte eine Leserin solches.
Barleben l Wann ein Kindergeldfall von der Familienkasse tatsächlich bearbeitet wird, ist vom ersten damit zusammenhängenden Posteingang abhängig. Das versicherte dem Leser-Obmann kürzlich die Behördendirektion in Nürnberg. „Eine Verschiebung der Bearbeitungsreihenfolge aufgrund nachträglicher Nachfragen sei ausgeschlossen“, betonte sie. Anderslautende Äußerungen von Telefonserviceberatern seien unerklärlich.
Kaum aber stand dies in der Zeitung (Volksstimme vom 19. September), erlebte Manon Spitzer aus Barleben genau dasselbe wie zuvor die andere Familie aus der Börde. Als Mutter von 19-jährigen Zwillingen, die nach Abitur und einjährigem Bundesfreiwilligendienst jetzt mit ihrem Studium begannen, hatte Frau Spitzer rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen die Fortzahlung von Kindergeld beantragt. Doch schien immer wieder etwas zu fehlen, was nochmals eingereicht wurde. Als Hohn sieht es diese Leserin an, dass man ihr sogar noch Tage nach Erscheinen des oben genannten Artikels telefonisch mitteilte, dass durch Ein- beziehungsweise Nachreichen von Belegen die sechswöchige Bearbeitungszeit jedes Mal von vorn beginne. Sie warte nun schon seit langem auf das Kindergeld für die beiden studierenden Söhne …
Bei der Familienkassen-Direktion in Nürnberg reagierte man auf diesen Leserbrief wiederum mit Unverständnis und Bedauern. Es sei wirklich so, dass durch nachgereichte Unterlagen zu einem Kindergeldfall dessen Bearbeitung nicht wieder nach ganz hinten beim Posteingang rutsche, wurde erneut versichert. Bei Frau Spitzer habe man sich für die falsche Auskunft entschuldigt und die Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen ihren Kindergeldfall nun unverzüglich bearbeitet. „Wir sind zuversichtlich, dass wir derartige Fehlinformationen künftig vermeiden können“, so die Behördendirektion.
Inzwischen teilte uns Frau Spitzer erfreut mit, dass der Bescheid auf Kindergeldweiterzahlung sowie auf Nachzahlung für ihre Zwillinge per Post eingetroffen sei.