Frist für Befreiung von Nachzahlungen läuft zum Jahresende ab Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse
Magdeburg (vs) l In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Jeder muss daher bei einer Krankenversicherung gemeldet sein und Beiträge entrichten. Wer das versäumt hat und nachholen möchte, muss nachzahlen. "Bis Jahresende gilt jedoch eine Ausnahme", sagt Anja Girschik von der Magdeburger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Meldet man sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer gesetzlichen Kasse, werden die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen.
Wer privat versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen. "Wer Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt hat, bekommt sie im Nachhinein nicht zurück", erklärt Girschik. Die Krankenkassen verlangen für den Schuldenerlass eine schriftliche Bestätigung, dass keine Ansprüche gegen sie gestellt werden.