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Viele Leser-Anfragen beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema Effizienz von Nachtstrom Strom ist die teuerste Form zu heizen

07.12.2012, 01:14

Mit dem Jahresbeginn steigen die Strompreise erheblich (Volksstimme berichtete). Wie man die Kosten senken kann, war das Thema des gestrigen Volksstimme Telefonforums.

Frage: Ich habe eine Heizung, die mit Nachtstrom betrieben wird. Ist das wirklich preiswerter?

Antwort: Dass Nachtstrom billiger ist, gehört ins Reich der Märchen. Keine der vollmundigen Verheißungen, wonach Heizstrom besonders billig und umweltfreundlich sei, hat sich bewahrheitet. In den 1970er Jahren galten Nachtstromheizungen als zukunftsweisend, da sie den aus (heimischer) Kohle gewonnenen (vermeintlich) "sauberen" Heizstrom nutzten, um für eine warme Wohnung zu sorgen. In dieser Zeit wurden viele der derzeit rund 1,5 Millionen hiesigen Wohnungen mit Elektro(speicher)-heizungen ausgerüstet. Die märchenhaften Verheißungen, dass Heizstrom besonders billig und umweltfreundlich sei, haben sich allerdings nicht bewahrheitet. Selbst im Jahr 2008, als das Heizöl zu Spitzenpreisen gehandelt wurde, war die Stromheizung die für Endverbraucher teuerste Art der Brennstoffversorgung. Strom ist für Heizzwecke die teuerste Form der Energie.

Frage: Aber ist Heizen mit Strom effizienter als andere Heizungen?

Antwort: Nein. Die Elektroheizung kann wegen der hohen Umwandlungsverluste in den Kraftwerken nur etwa 33 Prozent der dort eingesetzten (Primär-)Energie in Form von Raumwärme nutzen. Moderne Öl- oder Gasheizungen kommen dagegen auf über 70 Prozent, bei Brennwertnutzung sogar auf über 80 Prozent.

"Für den Einbau neuer Heizungen gibt es verschiedene Förderprogramme."

Frage: Ich nutze Nachtstrom. Kann ich mich gegen steigende Heizstrompreise wehren?

Antwort: Als Nachtstromkunde sind Sie gewissermaßen ein "gefangener Kunde". Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale ist erkennbar, dass es sich in Sachsen-Anhalt nicht lohnt, einen anderen Anbieter für Nachtstrom zu nehmen. Für Kunden von Nachtstrom kann es möglich sein für den Haushaltsstrom einen anderen Anbieter zu nehmen.

Frage: Ich muss mit Strom heizen. Wie kann ich die Heizkosten senken?

Antwort: Die Heizgeräte müssen richtig bedient werden. Dazu brauchen Sie eine verständliche Bedienungsanleitung (vom Eigentümer bzw. Vermieter) und die geltende Liefervereinbarung mit den NT-Freigabezeiten (vom Energieversorger). Die Aufladesteuerung muss in Ordnung sein, da der Speicher sonst zu viel oder zu wenig aufgeladen wird. Und das kann teuer werden. Außerdem sollten die Nachtspeichergeräte der Raumgröße ungefähr angepasst sein. Sonst wird der Raum entweder zu stark beheizt oder es muss mit teurem HT-Strom nachgeheizt werden. Als Eigentümer des Gebäudes können Sie durch Wärmedämmung die Heizkosten deutlich senken. Besonders schnell macht sich das bezahlt, wenn ohnehin eine Sanierung wie zum Beispiel eine Dachneueindeckung oder ein Fassadenanstrich notwendig ist und wenn die Nachtstrompreise weiter steigen.

Frage: Welche Alternativen gibt es zur Stromheizung?

Antwort: Als Energieträger kommen Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder auch Fernwärme in Frage. Bei Gas und Öl ist Brennwerttechnik zu empfehlen. Allerdings ist der Austausch des gesamten Heizungssystems nicht billig. Die alten Nachtspeicheröfen müssen entsorgt und eine komplette Zentralheizungsanlage inklusive Verteilnetz, Heizkörper und Regelung eingebaut werden. Langfristig ist die Umstellung jedoch empfehlenswert, da sie den Einsatz effizienter und umweltfreundlicher Heiztechniken - inklusive erneuerbarer Energieträger wie Solarenergie oder Holzpellets - ermöglicht und dazu beiträgt, die Heizkosten dauerhaft zu senken.

Frage: Ich möchte meine Stromheizung ersetzen, habe aber nicht genügend Geld. Gibt es Fördermittel für den Einbau einer neuen Heizung?

Antwort: Ja. Bundesweit geben die KfW Privatkundenbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle günstige Darlehen oder Zuschüsse beim Ersatz von Stromheizungen an. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer und zum Beispiel Energieversorger weitere Förderprogramme an. Am besten fragt man seinen Energieberater auch zu diesem Thema. Zugelassene Energieberater finden Sie beispielsweise auf der Internetseite der KfW-Bank (www.kfw.de). Unabhängige Beratung gibt es auch bei der Verbaucherzentrale vor Ort.

"Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen."

Frage: Im Internet werden verschiedene Tarifrechner für Strom und Gas angeboten. Was ist davon zu halten?

Antwort: Auch wenn Tarifrechner ihre Dienste meist kostenlos anbieten, handelt es sich um gewerbliche Unternehmen. Die meisten Tarifrechner im Internet arbeiten auf Basis von Vermittlungsprovisionen und/oder Werbung, stellen aber ihr Geschäftsmodell nicht transparent dar.

Frage: Bei den angekündigten Preissteigerungen möchte ich den Anbieter wechseln. Ist das kompliziert?

Antwort: Der Anbieterwechsel ist in der Regel einfach: Sie brauchen sich nur einen neuen Versorger zu suchen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Alles Weitere erledigt er für Sie.

Frage: Was muss ich ganz konkret unternehmen, um ein Sonderkündigungsrecht zu prüfen?

Antwort: Verbraucher, denen ein Preiserhöhungsschreiben ihres Stromversorgers zugeht und die deshalb einen Anbieterwechsel erwägen, haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Zu beachten ist hierbei auch die Kündigungsfrist. Für Verbraucher in der Grundversorgung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Monats. Bei Sondervertragskunden findet man das Sonderkündigungsrecht und die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. Selbst wenn dort kein Sonderkündigungsrecht für den Fall von Preiserhöhungen vorgesehen ist, kann ein solches bei erheblichen Preiserhöhungen bestehen. Für den fristgerechten Zugang der Kündigung beim Energieversorger sollten Verbraucher einen Nachweis haben. Selbst wenn nach einer Kündigung der Wechsel zu einem neuen Anbieter dauert, muss niemand fürchten im Dunkeln zu sitzen, die Stromversorgung ist durch den Grundversorger gesetzlich sichergestellt. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten nicht nur der Preis, sondern auch die Vertragslaufzeit und die weiteren Bedingungen des Vertrages beachtet werden.

Frage: Ist es möglich, dass ein Energieberater zu mir nach Hause kommt? Was prüft er und mit welchen Kosten muss ich für seine Dienstleistung rechnen?

Antwort: Unabhängige Energieberater sind in der Expertenliste der KfW-Bank gelistet. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet Energie-Checks für Mieter und Hauseigentümer, die natürlich zu Hause durchgeführt werden. Die Selbstbeteiligung liegt zwischen zehn und 30 Euro je nach Art des Checks. Energieberater der Verbraucherzentrale sind übrigens unter der Telefonnummer (018) 8 09 80 24 00 zu erreichen.