Kaskoversicherung Sturmschäden werden ersetzt
Düsseldorf (dapd). Alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos werden durch die Kaskoversicherungen abgedeckt. Wird ein Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herab- stürzende Äste oder umge- stürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Auf diese Schadenersatzregelungen machen Fachleute der ARAG-Rechtschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam.
Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn beispielsweise ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt war.
Aktuelles Urteil
Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Die ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1500 Euro.
Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main habe dem allerdings widersprochen (Az: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az: 2 U 58/99). Anders sehe es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht worden sei (OLG Nürnberg, Aktenzeichen: 4 U 1761/95), betonen die ARAG-Juristen.