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Telefonforum Sturmschäden zahlt die Teilkasko

Welche benötige ich, welche nicht? Fragen zum Thema Versicherung beantworteten beim Volksstimme-Telefonforum drei Experten.

29.07.2015, 23:01

Ein Ast von einem Baum auf unserem Grundstück ist beim Sturm auf das Auto der Nachbarin gefallen und hat es beschädigt. Welche Versicherung ist jetzt zuständig?

In dem Fall ist das die Teilkasko-Versicherung fürs Auto der Nachbarin.

Meine Versicherungsvertreterin sitzt mir im Nacken. Ich soll anstelle der seit 25 Jahre laufenden Feuerversicherung für unsere Immobilie eine neue abschließen. Was soll ich machen?

Den Vertrag nach so langer Zeit zu überprüfen, kann durchaus sinnvoll sein. Lassen Sie sich von der Vertreterin ein Angebot geben und gehen Sie damit und mit Ihrem alten Vertrag zur Verbraucherzentrale. Dort vergleicht man beide und kann Ihnen raten, ob eine Vertragsänderung notwendig ist.

Ich bin jetzt 76 Jahre alt, habe eine seit 1997 laufende Lebensversicherung, die nächstes Jahr ausgezahlt werden soll. Kann es sein, dass der zu erwartende Auszahlungsbetrag sich in den letzten Jahren nicht erhöht hat?

Ja. Denn Sie haben zum einen den garantierten Auszahlungsbetrag, der bleibt Ihnen immer erhalten. Dazu kommt der nicht garantierte Überschuss, der ständig schwankt und jährlich neu festgesetzt wird. Dadurch kann es sein, dass der Gesamt-Auszahlbetrag sich in den letzten Jahren kaum oder gar nicht erhöht hat.

Wenn unser Sohn mit der Lehre beginnt, möchte er Geld beiseite legen. Wie kann er sparen und dabei vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?

Er kann einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan abschließen und dafür und die Arbeitnehmersparzulage bekommen.

Gibt es mittlerweile eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer, deren Immobilie im hochwassergefährdeten Gebiet steht?

Nein. Aber als Hausbesitzer sollte man zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung immer eine Elementarschaden-Versicherung abschließen – nicht nur, wenn das Haus im Hochwassergebiet steht. Damit sind beispielsweise auch Schäden durch Starkregen und Schneedruck abgesichert.

Ich bin unlängst mit 63 Jahren Rentnerin geworden. Hat es Sinn, meine bestehende Unfallversicherung fortzuführen?

Eine private Unfallversicherung ist zwar nicht zwingend nötig. Aber Sie sollten bedenken, dass Rentner in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert sind. Zugleich sind ältere Menschen besonders häufig von Unfällen betroffen, vor allem in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück. Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, behalten Sie besser Ihre bisherige Police.

Wie oft sollte man nachschauen, ob der Versicherungsschutz noch ausreicht?

Anlässe, Versicherungspolicen zu überprüfen, sind sich ändernde Familiensituationen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes, neuer Job, Ausbildung des Kindes, Änderung der Wohnsituation. Ansonsten sollte man regelmäßig nachschauen, ob alles noch passt. Man kann auch seinen Vertreter fragen, ob es eventuell einen günstigeren Tarif gibt, beispielsweise in einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn man feststellt, dass man weniger Kilometer fährt als bisher angegeben, kann die Versicherung angepasst werden.

Nach Abschluss meiner Lehre möchte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Worauf sollte ich achten?

Eine solche Police sollte man so früh wie möglich abschließen. Dann ist sie günstiger. Sie sollten einen Tarif mit Nachversicherungsgarantie wählen. Das bedeutet, dass die versicherte Rente zu bestimmten Anlässen – wie einer Gehaltserhöhung – erhöht werden kann, ohne dass von Ihnen eine neue Gesundheitsprüfung verlangt wird. Achten Sie darauf, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Damit soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Die Versicherung sollte möglichst rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit zahlen. Außerdem sollte Ihr Vertrag möglichst bis zum 67. Lebensjahr oder so lange wie möglich laufen, weil mit zunehmendem Alter auch Ihr Risiko steigt, berufsunfähig zu werden.

Lohnt es sich noch, mit meinen 59 Jahren eine Rentenversicherung abzuschließen? Ein Bekannter riet mir dazu.

Das muss man genau prüfen. Benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Altersrente eine monatliche Aufstockung, könnte ein solcher Vertrag Sinn haben. Wollen Sie dagegen nur Geld gewinnbringend anlegen, sind andere Anlageformen besser geeignet.

Unser Auto ist Baujahr 2008. Bisher hatten wir eine Vollkasko. Sollten wir jetzt auf diese verzichten?

Lassen Sie sich vom Versicherer ein Angebot nur mit Haftpflicht-Versicherung unterbreiten. Dann müssen Sie selbst einschätzen, ob die Beitragsersparnis ausreicht, um Ihr höheres Risiko zu decken. Viel hängt dabei auch von Ihrer bisherigen Schadenfreiheitsklasse ab. Überlegen Sie sich, ob Ihr Erspartes reicht, bei einem Totalverlust durch einen selbst verschuldeten Unfall ein anderes Fahrzeug zu kaufen oder zu finanzieren.

Uns steht ein Erbstreit ins Haus. Wir haben keine Rechtsschutzversicherung. Sollten wir eine abschließen?

Da 99 Prozent der Erbstreitigkeiten bei Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen werden, ist das nicht zu empfehlen. Lassen sie sich in einem Erstgespräch mit einem Versicherungsvertreter zu Ihrem speziellen Fall beraten, ob und was Sinn hat.

Wir kommen mit unserer Versicherung wegen der Regulierung eines Schadens einfach nicht klar. Was kann man da machen?

Wer einen Sachverhalt mit seiner Versicherungsgesellschaft nicht klären kann und mit dem Unternehmen noch nicht im Rechtsstreit liegt, kann sich zur Klärung des Sachverhaltes an einen unabhängigen Schlichter wenden – den sogenannten Ombudsmann. Man erreicht ihn unter (08 00) 3 69 60 00 oder findet Informationen im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.

Wir sind eine junge Familie mit zwei Kindern. Gibt es Versicherungen, die wir unbedingt brauchen?

Drei sind ohnehin gesetzlich vorgeschrieben: Die Kranken- und Pflegeversicherung sowie – falls Sie ein Auto haben – die Kfz-Haftpflicht. Zusätzlich sollten Sie Ihre Familie mit einer Privathaftpflicht absichern. Die kümmert sich, falls ein Familienmitglied einen Dritten schädigt. Sinnvoll ist auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – die sollte möglichst bis zur Rente laufen. Ihre Wohnungseinrichtung können Sie über eine Hausratversicherung absichern. Ganz wichtig ist für Sie als Eltern eine Risikolebensversicherung.

Mein Mann und ich haben je eine Rentenversicherung laufen. Wenn mein Mann jetzt vorzeitig in Rente geht, können wir uns die Beiträge nicht mehr leisten. Sollten wir kündigen?

Nein, Sie verlieren dadurch Geld. Stellen Sie die Policen beitragsfrei oder reden Sie mit Ihrem Vertreter, inwieweit eine Beitragssenkung möglich ist. Eventuell ist bei Ihnen auch ein flexibler Beginn der Rentenphase und damit der Auszahlungsphase vereinbart. Lassen Sie das prüfen.

Mein Sohn studiert. Bleibt er über mich privathaftpflichtversichert?

Zwar haben die Anbieter die Möglichkeit, unterschiedliche Vertragsinhalte anzubieten. Doch in der Regel sind Kinder bis zum Ende der Erstausbildung über die Familienversicherung mit einbezogen. Sollte Ihr Sohn während des Studiums heiraten, endet damit die Mitversicherung.

Was halten Sie von einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?

Hier gilt das Prinzip der Entgeltumwandlung: Die Beiträge für die Direktversicherung kommen vollständig aus Ihrem Brutto, werden nur vom Arbeitgeber angelegt, der dafür günstige Bedingungen erhält. Ihre spätere gesetzliche Altersrente fällt dadurch etwas geringer aus. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei – im Jahr 2015 bis zu 242 Euro im Monat oder bis zu 2 904 Euro im ganzen Jahr. Sie könnten zusätzlich noch einmal bis 1 800 Euro jährlich unter bestimmten Voraussetzungen steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei anlegen.

Betriebliche Altersversorgung lohnt sich insbesondere, wenn Ihre Firma etwas dazu gibt – was bei einer Direktversicherung in der Regel nicht der Fall ist – oder, wenn Sie privat krankenversichert sind. Ansonsten müssen Sie im Alter den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die Rente oder etwaige Kapitalausschüttung zahlen. Renten und Kapitalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung sind zudem im Alter steuerpflichtig.