1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Technik
  6. >
  7. Brüssel will Verbraucher vor Strafen beim Roaming schützen

Zweiwöchige Warnfrist Brüssel will Verbraucher vor Strafen beim Roaming schützen

08.12.2016, 12:44

Brüssel (dpa) - Im Ringen um kostenfreies Roaming im europäischen Ausland hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert.

Anbieter sollten etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können, teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel mit.

Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunkations-Preisen in den EU-Staaten verhindern.

Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren.

Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. "Dauerhaftes Roaming" war in jenem Beschluss nicht vorgesehen, was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.

Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen. Dem ursprünglichen Zeitplan zufolge sollten neue Roaming-Regelungen zum 15. Juni 2017 in Kraft treten.

Europäischer Verbraucherverband zum Roaming-Konzept

Vorschlag der EU-Kommission vom 21.9.2016

Ergänzungen der EU-Kommission zum Roaming-Vorschlag 8.12.2016