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Versicherung Teilkasko greift nicht bei Unfällen mit Haustieren

17.06.2010, 04:48

München ( ddp ). Schäden bei einem Wildunfall sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt – vorausgesetzt, es handelt sich um sogenanntes Haarwild. Hierzu zählen laut Bundesjagdgesetz etwa Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören Hausund Nutztiere wie Hunde, Katzen, Schafe und Rinder. Wem also beispielsweise ein Hund vor das Auto läuft, muss sich zur Schadensregulierung an den Besitzer wenden. Allerdings haben einige Versicherer nach einem Bericht von Financescout 24 diese Tiergruppen inzwischen in ihre Wildschadensklauseleingeschlossen oder bieten gegen einen Aufpreis Vertragserweiterungen an.