Als Herbert T. am Montagmorgen seine Volksstimme aufschlug, war er mehr als irritiert. Im Lokalteil fand sich – umgeben von dem Bericht über das Dorffest, nach dem er eigentlich hatte schauen wollen – eine Todesanzeige. Das hielt er, gelinde gesagt, für pietätlos. Und es empörte ihn. „Muss denn so etwas sein?“, machte er am Lesertelefon aus seinem Unmut keinen Hehl.
Muss nicht, aber kann, lautete – verkürzt gesagt – die Auskunft, die Herbert T. erhielt. Todesanzeigen in der Montagausgabe zu platzieren ist nicht die Regel; gewöhnlich werden diese gesammelt in der Wochenend-Ausgabe des jeweiligen Lokalteils auf einer zumeist den Traueranzeigen und Danksagungen vorbehaltenen Seite oder gegebenenfalls auch auf mehreren Seiten veröffentlicht. Auf diesen finden sich – dem Anlass angemessen – an kommerziellen Anzeigen bestenfalls solche von Bestattungsunternehmen.
Das Anliegen, Traueranzeigen möglichst für sich alleine zu platzieren, kann indes gelegentlich mit Notwendigkeiten der Zeitungsplanung in Kollision geraten. Denn mit der Planung der jeweiligen Seiten kann nicht erst am Abend vor dem Erscheinungstag begonnen werden, das braucht schon einen gewissen Vorlauf.
Allerdings wird erst nach Anzeigenschluss der tatsächliche Platzbedarf ersichtlich, so dass möglicherweise auf die Schnelle andere Anzeigen oder vorzugsweise neutrale Texte auf einer zusätzlichen Seite neben die Traueranzeigen gestellt werden müssen.
Wenn es nun zu einer – wie von unserem Leser Herbert T. beklagt – ungewöhnlichen Platzierung einer Traueranzeige kommt, ist in jedem Fall ausschlaggebend dafür der Wunsch der Hinterbliebenen gewesen. Sie wollten möglichst zeitnah und auf der Seite, auf der über das Geschehen in der Einheitsgemeinde mit ihren Ortsteilen berichtet wird, die Todesnachricht veröffentlicht wissen.
Ein Beweggrund dafür könnte unter anderem gewesen sein, dass die Beisetzung des am Wochenende Gestorbenen noch vor dem darauffolgenden Sonnabend erfolgen soll, an dem die nächsten „regulären“ Traueranzeigen in der Zeitung stehen.