Überzogene Reinigungskosten
Mieter brauchen überzogene Nebenkosten nicht hinzunehmen. Der Vermieter muss sich bei der Wahl seiner Dienstleister an den Preisen orientieren, die ortsüblich sind. Das Amtsgericht Köln gab Mietern recht, die sich über hohe Kosten für die Gebäudereinigung beschwert hatten. Die Ausgaben entsprachen einem Betrag von 36 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Kölner Durchschnitt lagen die Betriebskosten für die Hausreinigung jedoch nur bei 23 Cent pro Quadratmeter.
Das Gericht ging davon aus, dass der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entsprochen hatte. Er sei verpflichtet, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen, zumindest dann, wenn Mieter von seinen Entscheidungen über die Abrechnung von Betriebskosten betroffen sind.
(Az: 203 C 74/08)