Wenn Eltern streiten Umgangsregelungen vor Gericht im Zweifel für die Kinder
Wenn Eltern sich trennen, prallen unterschiedliche Vorstellungen zum Umgang mit den Kindern aufeinander. Sind sie sich nicht einig, schaut das Gericht erst mal auf das Kindeswohl.
Frankfurt/Main - Sind sich getrennt lebende Eltern nicht einig, wer wann die Kinder bekommt, wird dem Wohl der Kinder entsprechend entschieden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Fall festgelegt (Az: 3 UF 144/20).
Dabei ging es um die 2008 und 2011 geborenen Kinder getrennt lebender Eltern, die Scheidung steht aus. Sie leben grundsätzlich im Haushalt der Mutter, verbringen aber jede Woche ein paar Tage beim Vater. In den ungeraden Wochen sind sie bei ihm von Samstagvormittag bis zum folgenden Dienstagmorgen und in den geraden Wochen von Sonntagabend bis ebenfalls zum folgenden Dienstagmorgen.
Vater hatte andere Wünsche
Der Vater wollte nun eine andere Regelung - ein wöchentliches Wechselmodell. Da sich die beiden Elternteile nicht einigen konnten, übernahm das Gericht den Wunsch der Kinder: Sie wollten das gegenwärtige Modell beibehalten. Und sie äußerten den Angaben zufolge ausdrücklich den Wunsch, dass Ruhe einkehren solle.
Laut Mitteilung hatte das Gericht von den Kindern einen reifen und sehr verständigen Eindruck erhalten. Sie wüssten, was die Regelung für sie bedeute.
Das Amtsgericht hatte bereits im Sinne der Kinder entschieden. Auch eine Beschwerde des Vaters beim Oberlandesgericht (OLG) auf die Entscheidung hin, hatte nun keinen Erfolg.
Belastete Kinder nicht noch mehr belasten
Sofern Eltern sich über die Umgangsregelung nicht einigen könnten, sei das Gericht angehalten, eine Regelung zu treffen, die dem Wohl der Kinder am besten entspreche, heißt es in der Pressemitteilung des OLG. In dem Fall sei es insbesondere auch nicht ersichtlich, dass die vom Vater angestrebte Regelung dem Wohl der Kinder besser entspreche, als die getroffene Regelung.
Außerdem sei es „außerordentlich problematisch“, wenn den Kindern eine Umgangsregelung gerichtlich verordnet wird, die von ihren Vorstellungen abweicht. Der urteilende Senat werde den „Kindern, die unter dem Konflikt ihrer Eltern unzweifelhaft leiden, am ehesten gerecht, wenn er ihren Willen schlicht respektiert.“