Urteil des Bundesgerichtshofes Verbot von Hundehaltung in Mietwohnung unzulässig
Karlsruhe (dpa/AFP) l Vermieter dürfen nicht generell die Haltung von Hunden in Mietwohnungen verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Gleiches gilt für Katzen. Vermieter können demnach die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen.
Im zugrundeliegenden Fall bedeutet das mieterfreundliche Urteil ein Happy End für einen kranken Jungen, dem die Eltern auf ärztliches Anraten einen Hund angeschafft hatten. Obwohl der kleine Mischlingshund in dem Mietshaus laut BGH "allseits wohl gelitten war", forderte die Vermieter-Genossenschaft, dass der Hund wieder ausziehen sollte.