Kundenbenachteiligung durch Mängel in den AGB Verbraucherschützer kritisieren Versandapotheken
Magdeburg ( rgm ). Die Verbraucherzentralen Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bei einer stichprobenartigen Untersuchung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) bei zahlreichen Internetversandapotheken Unzulänglichkeiten festgestellt.
In die Kritik sind unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) geraten, die den Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligen und damit nach Auffassung der Verbraucherzentralen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen. Beispielsweise bestätigen die Online-Apotheken eine Annahme der Bestellung erst durch das Abschicken der Ware. Somit ist für den Verbraucher wegen fehlender Vertragsbestätigung durch die Apotheke nicht klar, ob und wann die Apotheke die von ihm bestellte Ware liefern kann oder will. Ferner werden Klauseln bemängelt, die die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher einschränken oder sogar ausschließen. Hierunter fällt zum Beispiel, dass festgestellte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen sind. Kritisiert wird auch der unzulässige Haftungsausschluss für jegliche Schäden, die durch die gekauften Waren verursacht werden.
Erfolg konnten die Verbraucherzentralen in dieser Sache allerdings schon verbuchen. Nach der Beschwerde bei der Bundesapothekenkammer hat die überwiegende Anzahl der geprüften Internetversandapotheken inzwischen die beanstandeten Regelungen in den AGB zu Gunsten der Verbraucher geändert. In zwei Fällen mussten jedoch Abmahnungen mit der Aufforderung vorgenommen werden, die beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch künftig nicht mehr darauf zu beziehen.
Um sich Klarheit über die Online-Apotheke zu verschaffen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, vor der ersten Bestellung sollten Verbraucher prüfen, ob zum Beispiel eine Postanschrift und ein verantwortlicher Apotheker im Internetauftritt angegeben sind. Darüber hinaus sollte ein genauer Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen obligatorisch sein.
Hinweise und Informationen zu Internetversandapotheken gibt eine kostenfreie Verbraucherinformation, die in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erhältlich ist.