Bundesverfassungsgericht Verkehrssünder dürfen geblitzt werden
Karlsruhe ( dpa ). Niederlage für einen Brandenburger Autofahrer : Verkehrssünder dürfen geblitzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar bedeute das Foto einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieser sei jedoch zulässig, da Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten.
Die Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der mit 117 km / h statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde geblitzt worden war ( Az. 2 BvR 759 / 10 ).
Der Autofahrer war zu einer Geldbuße von 135 Euro verurteilt worden. Dagegen wehrte er sich. Er war der Ansicht, die Anfertigung des Fotos verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit sein Persönlichkeitsrecht, weil es für den Eingriff keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Diese Argumentation blieb bereits vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erfolglos – und nun auch in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht festzustellen. Die Verkehrsüberwachung diene dem Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Aufnahmen zielten " nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben ".