Telefonforum zum Thema Altersvorsorge Versichertenberater helfen kostenlos beim Ausfüllen des Rentenantrages
Zahlreiche Leser riefen gestern im Volksstimme-Telefonforum an, um Auskünfte zum Thema Rente und Altersvorsorge zu erhalten. Experten von der Deutschen Rentenversicherung Bund und vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gaben Antworten.
Frage: Mein Mann ist Jahrgang 54, zu 30 Prozent schwerbehindert und möchte eher in Rente gehen. Ab wann geht das, und welche Abzüge kommen dann auf ihn zu?
Antwort: Um als Schwerbehinderter vorzeitig in Rente gehen zu können, müsste er zu 50 Prozent schwerbehindert sein. Wenn er diesen Grad der Behinderung bis zum Jahr 2014 erreicht, kann er mit 60 Jahren und acht Monaten Altersrente beziehen, allerdings mit Abschlägen von 10,8 Prozent. Ansonsten wäre der früheste Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr möglich – mit Abschlägen von 9,6 Prozent.
Frage: Was muss man bezahlen, wenn man die Hilfe des Versichertenberaters in der Nachbarschaft beim Ausfüllen des Rentenantrages in Anspruch nimmt?
Antwort: Diese Hilfe kostet Sie nichts. Denn die Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung arbeiten ehrenamtlich. Sie werden alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen bestätigt und sind in der Lage, mit Ihnen die Versicherungsunterlagen durchzugehen, die Anträge zu stellen und an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Im Übrigen finden die nächsten Sozialwahlen am 1. Juni statt. Ein Versichertenberater oder Versichertenältester kann Ihnen immer auch anhand eines entsprechenden Dokuments nachweisen, dass er als Berater kompetent und berechtigt ist. Sie finden einen Berater in Wohnortnähe über das örtliche Telefonbuch beziehungsweise im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Frage: Ich bin 51 Jahre alt, arbeitslos und habe einen Riester-Vertrag. Soll ich den kündigen?
Antwort: Sie sollten den Vertrag auf keinen Fall kündigen. Denn damit gingen Ihnen die staatlichen Zulagen verloren. Gegebenenfalls kommen noch Storno-Kosten dazu. Sie sollten versuchen, mit einem eventuell kleineren Eigenbetrag weiter zu "riestern", um sich zur gesetzlichen Rente noch einen monatlichen Betrag für die Lebenshaltung im Alter zu sichern. Da käme lediglich der Sockelbetrag auf Sie zu.
Frage: Ich bin 56 Jahre alt und beziehe Erwerbsminderungsrente und habe einen Vertrag für eine Private Rente, die ich mit 65 ausgezahlt bekomme. Soll ich die monatlich beziehen oder lieber als Einmalauszahlung nehmen? Gibt es für die eine oder andere Variante irgendwelche Nachteile?
Antwort: Nein. Da Sie einen Vertrag besitzen, der vor 2005 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung sogar steuerfrei. Sie können sich in Ruhe entscheiden, was für Sie mehr Sinn macht, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Frage: Ich bekomme monatlich Geld aus meiner betrieblichen Altersvorsorge. Dafür hatte meine Arbeitgeber aus meinem Bruttoeinkommen eingezahlt. Nachdem ich den Betrieb verlassen hatte, bezahlte ich weiter aus dem Netto ein. Muss ich jetzt Steuern für alles bezahlen?
Antwort: Nein. Nur der eingezahlte Brutto-Anteil wird nachgelagert anteilig mit Ihrem jetzt für Sie geltenden Steuersatz belegt. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer noch einmal ganz genau aufbröseln, was aus dem Brutto und was aus dem Netto für Ihren Vertrag eingezahlt worden ist.
Frage: Als Schwerbehinderter mit 80 Prozent möchte ich vorzeitig in Rente gehen. Ich bin Jahrgang 1956. Wann ist das zu welchen Konditionen möglich?
Antwort: Vorausgesetzt, Sie haben die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, können Sie bei diesem Grad der Schwerbehinderung frühestens mit 60 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Sie müssten dann allerdings Abschläge von 10,8 Prozent in Kauf nehmen.
Frage: Mein Sohn ist 41 Jahre alt, verheiratet, hat ein einjähriges Kind und lebte bislang von Hartz IV. Das fiel jetzt weg, weil seine Frau zu viel verdient. Kann er auch noch irgendwas für seine Altersvorsorge tun?
Antwort: Ja, als sogenannter mittelbar Berechtigter, kann er "riestern", muss allerdings bei der ARGE auch ohne Leistungsbezug arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet bleiben. Dann kann er mit der Einzahlung des Sockelbetrages von 60 Euro im Jahr einen Riester-Vertrag abschließen und hat Anspruch auf die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr sowie auf die Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr, weil das Kind ja nach 2008 geboren worden ist.
Frage: Mein Mann ist Mitte 50 und zahlt in eine private Rente ein. Was wird damit, wenn er arbeitslos wird und irgendwann einmal Hartz IV beziehen muss?
Antwort: Sie können im Vertrag zu Ihrer Privatrente einen generellen Verwertungsausschluss aufnehmen lassen. Dann ist die Altersvorsorge Ihres Mannes vor jedem Zugriff geschützt. Sie müssen allerdings wissen, dass dieser Vertrag dann auch nicht vor dem Ablauf des 60. Lebensjahres gekündigt werden kann.
Frage: Was kann ich machen, wenn ich mit dem Rentenbescheid nicht einverstanden bin? Wer beschäftigt sich dann mit meinem Anliegen?
Antwort: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Gibt die Verwaltung Ihrem Anliegen nicht gleich statt, prüft ein Widerspruchsausschuss nochmals, ob der Bescheid abzuändern ist. In diesem Ausschuss sind neben Vertretern der hauptamtlichen Verwaltung auch gewählte ehrenamtliche Ver- sichertenberater – die im Rahmen der Sozialwahl gewählt werden – und Arbeitgebervertreter aus der Selbstverwaltung.
Frage: Wann und wie muss man eigentlich einen Rentenantrag stellen?
Antwort: Vorausgesetzt, Ihr Versicherungskonto ist geklärt, sollten Sie Ihren Antrag auf Altersrente etwa vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Bei der Antragstellung hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Rentenkasse. Oder Sie wenden sich an einen ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.