Trickdiebstahl oder Gewalt ? Versicherung muss nach Raubüberfall zahlen
Nürnberg ( rgm ). Wird ein Pkw von einem abrupt vor ihm abbremsenden Moped gestoppt und werden dessen Insassen dann von dem abspringenden Soziusfahrer bestohlen, handelt es sich um keinen einfachen Trickdiebstahl, sondern vielmehr um gewaltsamen Raub. Und für letzteren habe im Unterschied zu den normalerweise nicht versicherten Trickdiebstählen die Hausratsversicherung der Beraubten aufzukommen. Darauf hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Landgericht Ulm bestanden ( Az. 1 S 129 / 09 ).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geschah der ausgeklügelte Überfall im italienischen Catania. Der Mopedfahrer bremste vor dem deutschen Auto ab und sein Sozius räumte den in der engen Straße an der Flucht gehinderten Wagen aus. Die dreisten Straßenräuber ließen dabei Gepäck und Wertgegenstände in Höhe von 2652, 43 Euro mitgehen – ein Gesamtbetrag, für welchen sich die heimische Hausratsversicherung allerdings nicht zuständig sah. Schließlich wäre der Zwangs-Stopp durch das Moped bloß ein Überraschungsmanöver der Täter gewesen. Und für einen profanen Trickdiebstahl bestehe kein Versicherungsschutz.
Das sah das Landgericht jedoch anders. Schon der psychisch wirkender Zwang könne als nackte " Gewalt " gewertet werden. Zudem versperrte das vor ihnen zum Stehen gebrachte Moped den ihrer Situation sehr wohl bewussten Touristen aus Deutschland gewaltsam die ins Auge gefasste Flucht.