Vogelgrippe ist keine Gefahr für Hunde und Katzen
Riems - Seitdem in Mecklenburg-Vorpommern vor wenigen Wochen der gefährliche Geflügelpest-Erreger H5N8 entdeckt wurde, gibt es vielerorts eine Stallpflicht für Geflügel. Doch Hunde- und Katzenhalter müssen sich wegen der Vogelgrippe keine Sorgen machen.
Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass Haustiere sich mit dem H5N8-Erreger anstecken oder diesen weitergeben könnten. Darauf weist Diplom-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit hin. Doch was sollten Halter tun, wenn ihr Tier einen toten Vogel im Maul anschleppt? Dann sei sowieso Vorsicht geboten, argumentiert Reinking. Ganz unabhängig von dem aktuellen H5N8-Erreger fasse man so einen Vogel besser nur mit Handschuhen oder einer umgestülpten Plastiktüte an.
Denn Hundebesitzer sollten erbeutete Tiere ihrer Vierbeiner sicherheitshalber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berühren. Schließlich könne man nicht wissen, mit welchen Erregern Vögel sonst noch infiziert seien.