Vortrag: Nebenkosten abrechnen
Magdeburg (rgm) l Bei vermieteten Wohnungen muss der Vermieter jährlich die Betriebskosten abrechnen. Spätestens nach einem Jahr sollte die Abrechnung dem Mieter vorliegen. Ansonsten können Nachforderungen des Vermieters nicht mehr geltend gemacht werden. Wie eine Betriebskostenabrechnung in Excel aufgebaut sein sollte und welche Möglichkeiten der Veränderung es gibt, dazu referiert Karlheinz Körner, Geschäftsführer der Leistungsgesellschaft Haus Grund Sachsen-Anhalt mbH am 11. Juni ab 17 Uhr bei Haus Grund in der Steinigstraße 7 in 39108 Magdeburg.