Fall 3: Notdienst Wann kommt der Notarzt?
Vier Tage lang dauerte es, bis ein Magdeburger wegen seiner heftigen Schmerzen endlich ins Krankenhaus kam. Diagnose: Bauchspeicheldrüsenentzündung. Doch der ärztliche Notdienst, den er vor der Klinikeinweisung an einem Wochenende mehrfach telefonisch gerufen hatte, kam nicht. Er solle am Montag zum Hausarzt gehen, sagte man ihm lediglich.
Darf der Bereitschaftsarzt einen wegen anhaltender Beschwerden telefonisch um Hilfe rufenden Patienten einfach "abwimmeln" und auf die nächste offizielle Sprechstunde des Hausarztes verweisen? Was überhaupt gehört zum Aufgabenbereich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes?
Antwort gab die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV). "Ein Notfall im Sinne des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes ist ein akut auftretender Erkrankungszustand, der nicht lebensbedrohlich ist, sondern ambulant behandelt werden kann." Dabei habe der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst bei der Notfallbehandlung keine volle und umfassende ärztliche Behandlung zu gewähren, sondern nur die Zeit bis zu einer normalen ärztlichen Versorgung durch geeignete Maßnahmen der Sicherung und Linderung zu überbrücken.
Patienten, die aufgrund von Bettlägerigkeit nicht selbst in die Notfallpraxis kommen können, werden vom im Fahrdienst tätigen Bereitschaftsarzt aufgesucht. "Der Bereitschaftsarzt beurteilt aus eigener ärztlicher (Behandlungs-)Entscheidung heraus, welche Maßnahme beim anrufenden Patienten angebracht ist. Wesentlich dafür ist der Inhalt des telefonischen Erstgespräches zwischen dem Arzt und dem Patienten", so die KV.
So hatte der Magdeburger mit den heftigen Bauchschmerzen dem Bereitschaftsdienst telefonisch wohl mitgeteilt, dass er wegen genau dieser Beschwerden bereits in hausärztlicher Behandlung und vor wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen worden war. "In derartigen Fällen hat der Patient am nächsten Arbeitstag zu den Sprechstundenzeiten seinen behandelnden Hausarzt oder im Bedarfsfall einen anderen Hausarzt zur Akutbehandlung aufzusuchen", stellt die KV fest.
Dazu war dieser Patient aber gar nicht in der Lage. Am vierten Tag seiner vielen Notrufe an diensthabende Ärzte "kam ich dann mit erheblichen Schmerzen doch noch ins Krankenhaus", schrieb er. "Die Folge dieses viertägigen Kampfes ist, dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hatte." Er wurde rund zwei Wochen stationär behandelt und war danach noch lange Zeit krankgeschrieben. Die KV versichert, dass "bei gegebener Veranlassung geprüft wird, ob ein zum Bereitschaftsdienst eingeteilter Arzt seine Dienstpflicht erfüllt hat." (goe)