DMA-Start Was das Gesetz über digitale Märkte für Sie bedeutet
Alles neu macht in diesem Jahr der März, zumindest aus digitaler Sicht: Ab 7. März müssen sich große Konzerne an ein Gesetz halten, das Nutzerrechte rund um Internet, Dienste und Apps stärkt.
Berlin - Im Internet und bei digitalen Diensten soll es nach dem Willen der EU ab sofort fairer zugehen: Große Tech-Konzerne müssen viele ihrer Angebote öffnen, Dienste entknüpfen oder den Menschen die Wahl lassen, ob sie etwa eine bestimmte Software nutzen möchten oder nicht.
Das alles regelt der sogenannte Digital Markets Act (DMA), also das Gesetz über digitale Märkte. Stichtag für die DMA-Umsetzung ist der 7. März. Zu diesem Termin müssen die betroffenen Unternehmen der EU-Kommission erstmals Bericht darüber erstatten, dass und wie genau sie das neue Gesetz einhalten.
Genauere Hintergründe zum DMA gibt die EU-Kommission auf einer Seite mit Fragen und Antworten. Lesen Sie hier drei Beispiele dafür, wie sich das Gesetz konkret auf Ihren digitalen Alltag auswirkt:
1. Beispiel: Google
Schon gemerkt? Wer am Rechner in der Google-Suche beispielsweise nach einer Adresse sucht, sieht oben über den Suchergebnissen nur noch einen statischen Kartenausschnitt. Und auch bei einem Klick darauf, tut sich nichts mehr, man landet vor allem nicht mehr automatisch bei Google Maps.
Wer sich genauer auf einer Karte umschauen möchte, kann und muss dazu den Anbieter seiner oder ihrer Wahl aufrufen: etwa Openstreetmap, Bing Maps oder Here We Go. Allerdings findet sich rechts unter dem Google-Maps-Kartenausschnitt in der Google-Suche immer noch ein Routenplaner-Button (Directions), der dann doch zu Google Maps führt.
Wer aber künftig eine standardmäßige Verknüpfung von Google Maps mit der Google-Suche wünscht, kann dies in den Einstellungen des eigenen Google-Kontos aktivieren - muss dann aber in Kauf nehmen, beim Surfen permanent bei seinem oder ihrem Google-Konto angemeldet zu sein, damit die Verknüpfung funktioniert.
Insgesamt spricht Google von mehr als 20 Änderungen allein bei der Suche, die aufgrund der DMA-Bestimmungen vorgenommen worden sind.
2. Beispiel: Apple
Was bei Android-Smartphones schon immer eine Selbstverständlichkeit war, soll es nun auch auf iPhones geben: Mit der gerade erschienenen iOS-Version 17.4 lässt Apple die Installation und Nutzung alternativer App-Stores zu: Mobivention und Setapp sind zwei Anbieter, die angekündigt haben, Anwendungen in eigenen Stores verteilen und verkaufen zu wollen.
Wer iOS 17.4 installiert hat und den Safari-Browser öffnet, bekommt zudem eine Auswahlliste angezeigt, in der sich der Standardbrowser auswählen lässt. Zwölf Browser umfasst die Liste, die ihren Dienst auf iPhones neuerdings auch mit eigener Browser-Engine antreten dürfen.
Die Liste zum Festlegen des Standardbrowsers bekommen aber übrigens auch alle Android-Nutzerinnen und Nutzer angezeigt, die den Chrome-Browser am oder nach dem 7. März erstmalig öffnen.
Und nicht zuletzt macht das iOS-Update den Weg frei für alternative Bezahldienste, die nun auch auf die NFC-Funkschnittstelle des iPhones zugreifen dürfen. Das war bislang Apple Pay vorbehalten. Alle Details erklärt Apple in einem Support-Dokument.
3. Beispiel: Meta
Auch Meta hat den Weg für das Entknüpfen von Diensten freigemacht: Bei Instagram, Threads, Facebook oder auch den Facebook Messenger können Nutzerinnen und Nutzer frei entscheiden, ob diese Dienste miteinander verbunden werden oder nicht. Auf diesem Weg kann man Meta vor allem untersagen, dienstübergreifend Nutzerdaten für personalisierte Werbung zu sammeln.
Viele Betroffene dürften beim Nutzen eines Meta-Dienstes bereits Banner-Benachrichtigungen erhalten haben, die auf die neuen Möglichkeiten hinweisen oder Bestätigungen für bestehende Verknüpfungen fordern.
Ansonsten kann man seine Präferenzen in den Einstellungen des jeweiligen Dienstes oder gegebenenfalls auch zentral für mehrere Meta-Dienste in der sogenannten Kontenübersicht (https://accountscenter.facebook.com) einstellen. Die Funktionsweise der Kontenübersicht erklärt Meta auch ausführlich auf seinen Support-Seiten.