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Bundesmeldegesetz Weiter Unmut über Geburtstags-Unsinn

Wegen eines Bundesgesetzes werden der Zeitung kaum noch Geburtstage gemeldet. Wer will, kann seinen aber der Redaktion mitteilen.

10.04.2016, 23:01

Zeitungschefs am Telefon“ heißt es einmal im Monat, und da haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, Gelegenheit, an höchster Stelle loszuwerden, was Ihnen an unserer Zeitung gefällt oder missfällt, über welche Themen Sie gern mehr lesen würden, was Sie bewegt oder was Sie überhaupt mal sagen wollten. So auch am vergangen Montag, als der stellvertretende Chefredakteur, Michael Bock, und Anzeigenleiterin Carola Korzenek Ihnen ihr Ohr liehen.

Ein Thema war es, das sich wie ein roter Faden durch die Telefonate zog: die Geburtstage in der Zeitung. Genauer, die nicht mehr veröffentlichten Geburtstage. Dass es ausschließlich Unmutsbekundungen waren, die sich die beiden anhören mussten, versteht sich von selbst. Verständnis dafür, dass man am Morgen nicht mehr in seiner Zeitung lesen kann, wer in der Nachbarschaft heute Geburtstag hat oder auch den eigenen Geburtstag nicht mehr erwähnt findet, wäre auch nicht zu erwarten gewesen.

Diesen Unsinn haben aber nicht wir als Zeitung verzapft. Der Deutsche Bundestag hatte am 28. Juni 2012 in rekordverdächtigen 57 Sekunden ein Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) verabschiedet. (Im Fernsehen lief da gerade das EM-Halbfinale Deutschland gegen Italien, das Deutschland mit 1:2 verlor.)

Nach diesem neuen Bundesmeldegesetz, das im November vergangenen Jahres in Kraft trat, dürfen die kommunalen Behörden aus Datenschutzgründen Angaben aus dem Melderegister nur in sehr beschränktem Umfang weitergeben. Dies betrifft bedauerlicherweise auch die Meldung der Geburtstage an die Lokalredaktionen unserer Zeitung. Welche noch übermittelt werden dürfen, wird im Paragrafen 50 erklärt: „... der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.“

Auch wenn die Meldebehörden die nicht runden Geburtstage und Jubiläen nicht mehr mitteilen dürfen, wollen wir Ihnen weiter zu diesen gratulieren. Dazu brauchen Sie einfach nur Ihre Lokalredaktion anzurufen oder ihr zu schreiben, und wir nehmen Sie gern in unsere Geburtstagsliste auf. Natürlich kann zu dem Behufe auch der Sportverein, die freiwillige Feuerwehr, der Chor oder die Kirchengemeinde die Geburtstage seiner/ihrer älteren und ältesten Mitglieder übermitteln. Dann heißt es weiter: Wir gratulieren ...