Rehabilitierung Weniger Rente durch politische Verfolgung?
Ich habe gehört, dass Bürger, die zu DDR-Zeiten politisch verfolgt wurden, dadurch ihren Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben konnten und deshalb heute weniger Rente bekommen, einen Antrag auf Rentenausgleich stellen können. Wie ist das Prozedere ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Magdeburg.
Bei zirka 160 000 ehemaligen DDR-Bürgern wurde durch politisch bedingte Verfolgung in den Beruf eingegriffen. Solch ein Eingriff wirkt sich auch heute noch häufi g negativ auf die Rente aus, da bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur die versicherten Arbeitsverdienste berücksichtigt werden. Um einen solchen, durch Verfolgungsmaßnahmen entstandenen rentenrechtlichen Nachteil ausgleichen zu können, bedarf es zunächst der Feststellung einer politisch bedingten Verfolgung. Diese liegt in der Regel vor
bei politischen Haft- und Gewahrsamszeiten ; bei Maßnahmen, die der Verfolgung dienten ( zum Beispiel Kündigung wegen eines Ausreiseantrages ), oder wenn die Betroffenen an der Ausübung des erlernten oder angestrebten Berufs gehindert wurden.
Ob eine Verfolgungsmaßnahme vorliegt, entscheidet die Rehabilitierungsbehörde. Für Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Liegt von dort eine positive Entscheidung vor, kann bei den Rentenversicherungsträgern ( auf Antrag ) festgestellt werden, ob sich der erlittene Eingriff auf die Höhe der Rente auswirkt und ein so genannter Nachteilsausgleich durchgeführt werden kann. Dieser Ausgleich wird wie folgt ermittelt :
Für die Dauer der Verfolgung werden im Rahmen von Vergleichsberechnungen fi ktive Arbeitsverdienste berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zunächst um Durchschnittsverdienste, die die Betroffenen in der gleichen Berufstellung und im selben Wirtschaftsbereich ohne Verfolgung erzielt hätten. In weiteren Vergleichsberechnungen werden die vor der Verfolgung erzielten Arbeitsverdienste ermittelt und unter Berücksichtigung der Lohnsteigerung für Zeiten der Verfolgung berücksichtigt. Die sich danach ergebende günstigste Rente wird sodann gezahlt.
Bislang haben von den potenziell 160 000 Betroffenen nur zirka 100 000 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt. Möglicherweise haben sich die Betroffenen bisher mit ihrer eigenen Vergangenheit ( noch ) nicht auseinandergesetzt oder auseinandersetzen können.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und die Deutsche Rentenversicherung Bund bieten deshalb zu Fragen der Rehabilitierung und den sich daraus ergebenden rentenrechtlichen Konsequenzen einen Vortrag an : am 25. April ab 16. 30 Uhr in den Räumen der Deutschen Rentenversicherung in Magdeburg, Maxim-Gorki-Straße 14. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer ( 03 91 ) 7 39 90 an.