Weniger Steuern auf die Rente Je nach Vorsorgemodell greift der Fiskus unterschiedlich stark zu
Berlin (dapd) l Steuern auf die Rente zu bezahlen, kann gerade für Ruheständler mit schmalem Budget zum Problem werden. Dennoch greift der Fiskus bei Alterseinkünften heute stärker zu als früher, die Steuerlast ist seit 2005 ständig gestiegen - zunächst auf damals 50 Prozent im Jahr für alle, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Rente waren. Und für jeden neuen Jahrgang wird es teurer, bis die gesetzliche Rente ab 2040 voll versteuert wird.
Hinzu kommt, dass alle künftigen Rentensteigerungen voll steuerpflichtig sind. Denn mit Rentenbeginn wird ein Freibetrag ermittelt, der dann ein Leben lang gilt. Erhält ein Neu-Ruheständler im Jahr 2012 beispielsweise 1000 Euro Rente, sind davon im ersten Jahr 64 Prozent steuerpflichtig. Die restlichen 36 Prozent, also 360 Euro, werden dagegen nicht versteuert. Diese 360 Euro sind ab dem zweiten Jahr des Rentenbezuges dann der lebenslange Freibetrag. Steigen die Bezüge im Lauf der Jahre zum Beispiel auf 1100 Euro, sind trotzdem nur diese 360 Euro steuerfrei.
Eine vergleichbare Regelung gilt für die Rürup-Rente. Auch hier steigt die Steuerlast für jeden neuen Rentnerjahrgang, bis sie 2040 in voller Höhe besteuert wird. Trotzdem ist die Angst vor einer hohen Steuerbelastung meist unbegründet. Denn grundsätzlich sind bei Rentnern - wie bei jedem anderen auch - Einkünfte immer bis zu 8004 Euro steuerfrei, für Verheiratete gilt der doppelte Satz.
Rürup-Rente ist betroffen
Zudem können Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Grundversorgung voll abgesetzt werden. Daneben mindert der Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete das zu versteuernde Einkommen, so dass bei einer gesetzlichen Rente von rund 1300 Euro und einem Kassenbeitrag mit Pflegeversicherung von 130 Euro kein Cent Steuern gezahlt werden muss.
Zusätzlich kommen weitere Steuererleichterungen hinzu, die etwa für Riester- oder Betriebsrenten in Anspruch genommen werden können. So gilt der Altersentlastungsbetrag, der bis 2040 zwar auch abgeschmolzen wird, derzeit aber noch für Steuervorteile sorgt. Im Jahr 2012 sind damit 28,8 Prozent der Einkünfte begünstigt, begrenzt auf 1368 Euro.
Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst wie das Ruhegehalt bei Beamten oder in der privaten Wirtschaft wie Betriebsrenten kommen durch den Versorgungsfreibetrag ebenfalls in den Genuss einer Steuervergünstigung. 2011 sind 28,8 Prozent der Bezüge steuerlich begünstigt, maximal jedoch 2160 Euro. Der Zuschlag liegt bei 648 Euro, der Werbungskostenpauschbetrag bei 102 Euro.
Noch weniger Sorgen müssen sich Rentner machen, die mit Renten und Kapitallebensversicherungen für das Alter vorgesorgt haben. Denn ihre Renten werden nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert. Ein 65-Jähriger könnte damit aus Versicherungen für die private Vorsorge monatlich mehr als 4000 Euro beziehen, wenn er kein weiteres Einkommen hat - und würde keinen Cent Steuern zahlen.
Bei Riester- und Rürup-Renten gelten dagegen andere Regeln: So sind Riester-Renten bereits heute - nach Abzug des Altersentlastungsbetrags - voll steuerpflichtig.