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Wenn Kinder Vermögen haben: Kindergeld zählt als Einkommen

Beziehen Eltern Arbeitslosengeld II, erhalten sie in der Regel das Kindergeld zusätzlich. Denn die Leistung wird meist als Einkommen des Kindes angesehen. Anders kann es jedoch sein, wenn das Kind vermögend ist, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

17.06.2016, 04:00

Celle (dpa/tmn) - Kindergeld kann in bestimmten Fällen als Einkommen der Eltern betrachtet werden. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Kind über Vermögen verfügt. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 6 AS 1100/15).

In dem verhandelten Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet, bezogen die Eltern des Kindes Grundsicherungsleistungen. Eines ihrer Kinder hatte allerdings Vermögen und daher keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Kindergeld, das die Eltern für dieses Kind erhielten, betrachtete das Jobcenter als Einkommen der Eltern. Dadurch mindere sich ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dagegen reichten die Eltern Klage an.

Erfolg hatten sie damit aber nicht. Das Gericht gab dem Jobcenter Recht. Kindergeld und die Grundsicherung übernehmen die gleiche Funktion: Sie sollen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Vor diesem Hintergrund können das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.