Familien mit gesetzlicher Krankenversicherung haben häufig Anspruch auf eine Haushaltshilfe Wenn Mama ein Gipsbein hat
Es geht schneller, als man denkt : Ein falscher Schritt, ein kurzer Schreck und schon ist der Fuß verstaucht oder der Arm gebrochen. Doch nicht nur Knochenbrüche, auch Grippewellen und Erkältungen setzen viele Menschen für Tage oder Wochen außer Gefecht. Die Folgen sind gerade für Alleinerziehende und ältere Menschen fatal : Alltägliche Aufgaben sind mit einem Mal kaum noch zu bewältigen. Was die wenigsten wissen : In vielen Fällen besteht ein gesetzlich verbürgtes Anrecht auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.
Münster / Mühldorf ( ddp ). " Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren sind diesbezüglich über die gesetzlichen Krankenkassen abgesichert ", erklärt Hedwig Overhoff vom Caritasverband der Diözese Münster : " Fällt hier ein Elternteil aus, können die Betroffenen Hilfe in Anspruch nehmen, bis sie selbst wieder in der Lage sind, sich um die Familie zu kümmern. "
Overhoff hat Sozialpädagogik und Alterswissenschaft studiert und weiß aus ihrer langjährigen Mitarbeit beim kirchlichen Wohlfahrtsverband Caritas, wie wichtig eine funktionierende Notfallhilfe ist. Bei der Caritas stehen deshalb stets sowohl hauptberufliche Familienpflegerinnen und Hauswirtschafterinnen als auch ehrenamtliche Helferinnen parat, die betroffenen Familien täglich oder mehrmals die Woche für einige Stunden unter die Arme greifen.
" Die Familienpflegerinnen sorgen etwa dafür, dass die Kinder pünktlich in den Kindergarten oder zur Schule kommen, kaufen ein, kochen, machen die Wäsche oder mit den Kindern die Hausaufgaben ", erzählt Overhoff. Die Tätigkeiten und der Umfang der Hilfe hängt dabei von den jeweiligen Umständen ab : " Bei einem gebrochenen Arm genügen oft wenige Stunden pro Woche ", weiß die Sozialpädagogin. " Sind die Kinder zum Beispiel in einer Ganztagsschule, kommt der Helfer sinnvollerweise eher morgens und am späten Nachmittag. "
Anders kann es aussehen, wenn der für die Kinderversorgung zuständige Elternteil an einer schwerwiegenden Krankheit leidet und eine Ganztagsbetreuung notwendig wird. " Hier gibt es allerdings eine klare Trennung zwischen Haushaltshilfe und Pflege ", stellt Overhoff fest : " Für Verbandswechsel, Infusionen oder das Waschen der Patienten sind speziell ausgebildete Pflegekräfte zuständig. Das gilt für die Pflege von Kranken ebenso wie für die Versorgung alter Menschen. "
Dennoch haben Pflegekräfte und Haushaltshilfen eines gemein : Ihre Arbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Helfern und Familie voraus. " Das ist mindestens ebenso wichtig wie die Qualität der Hilfe ", bestätigt Overhoff. " Für den Betroffenen, weil er eine fremde Person in seinen Haushalt und seine Privatsphäre lässt, und für den Helfer, weil die Arbeit sonst schnell zur Qual werden kann. " Deshalb legt die Caritas besonderen Wert auf die Vorbereitung und Schulung von ehrenamtlichen Helfern : " Gerade bei Ehrenamtlichen gehen wir natürlich darauf ein, in welchen Bereichen sie eingesetzt werden möchten. "
Die einen betreuen ältere Menschen, andere helfen lieber in Familien mit Kindern bei den Hausaufgaben, lesen vor oder organisieren Ausflüge. Doch egal, was sie machen, sie alle tragen dazu bei, dass jeder, der Hilfe benötigt, sie auch bekommt : " Und falls doch mal alle Hilfskräfte belegt sind, fragen wir bei anderen Organisationen und Anbietern nach, bis die Hilfe steht ", sagt Overhoff.
Das geht meist schnell und unkompliziert, dennoch kommen auch die Wohlfahrtsverbände um ein Mindestmaß an Bürokratie nicht herum : Damit eine Familienpflegerin oder Helferin genehmigt wird, muss sich der Betroffene die Notwendigkeit vom Arzt bestätigen lassen. " Damit wird aber niemand alleine gelassen ", erklärt Hedwig Overhoff, " wir kümmern uns von der ersten Kontaktaufnahme an auch um rechtliche Fragen und den Papierkram. "
So kann die Hilfe schnell anlaufen, selbst wenn eine Krankenkasse noch mit der Kostenübernahme zögert. Private Krankenkassen zahlen die Familienhilfe meist nicht oder übernehmen nur einen Teil der Kosten. Den Rest müsse man dann selbst zahlen, erklärt Overhoff. Zudem gebe es private Kassen, bei denen solche Leistungen gegen einen Zusatzbeitrag möglich sind. Privat Versicherte sollten also direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen, empfiehlt die Expertin.
Nicht auf die Krankenkassen zählen können Familien, deren Kinder älter als zwölf Jahre sind, sowie Alleinstehende. Sie müssen im Krankheitsfall selbst in die Tasche greifen. Gleiches gilt bei älteren Menschen, wenn es nicht um die körperliche, sondern die soziale Betreuung geht.