Birgit Gravert von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt rät zu Winterrädern Wer mit Sommerreifen fährt, riskiert Versicherungsschutz
Der Winter ist da - damit auch Eis und Glätte. Es wird Zeit für die
Winterreifen. Ob die Reifen Pflicht sind und wer bei einem Unfall mit
Sommerrädern zahlt, weiß Birgit Gravert von den Öffentlichen
Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA).
Volksstimme: Wann muss ich Winterreifen aufziehen?
Birgit Gravert: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben. Pflicht sind Winterreifen demnach nur bei schlechten Straßenverhältnissen wie Schnee, Eis und Reifglätte. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, dass sie von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern auf dem Auto bleiben. Der Begriff "Winterreifen" taucht in der Straßenverkehrsordnung nicht auf. Aber sie schreibt gekennzeichnete M+S-Reifen vor, das steht für "Matsch und Schnee". Ihr Reifenprofil gewährleistet bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis oder Eis- oder Reifglätte den nötigen Griff.
Volksstimme: Kann ich die Kosten für Winterreifen vermeiden, wenn ich im Winter nur selten fahre?
Gravert: Wenn Sie Glück haben, gibt es den ganzen Winter lang weder Schnee noch Eis oder Matsch. Aber wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 40 Euro - im nächsten Jahr soll es sogar auf 60 Euro steigen. Mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und dadurch andere behindern - etwa dadurch, dass sie mit dem Auto am Straßenrand liegen bleiben. Bedenken Sie auch, dass schon ein kleiner Blechschaden meist teurer ist als ein Satz Winterreifen.
Volksstimme: Zahlt die Kfz-Versicherung auch, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?
Gravert: Winterreifen sollten nicht für die Versicherung, sondern zur Sicherheit aufgezogen werden, für die eigene und auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Dennoch - die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall auf winterlicher Straße den Schaden des Unfallopfers auch, wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
Volksstimme: Und Schäden am eigenen Auto?
Gravert: Mit einer Vollkaskoversicherung werden auch Schäden am eigenen Auto bezahlt, wenn der Autofahrer zum Beispiel plötzlich von Glatteis überrascht wird. Wer allerdings bei eindeutig winterlichen Straßenverhältnissen oder zum Beispiel im verschneiten Hochgebirge mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Dann muss er bei einem Unfall damit rechnen, dass er auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt.